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Apothekenabschlag

Gericht kippt Schiedsspruch

03.05.2011  18:05 Uhr

Von Stephanie Schersch / Das Sozialgericht Berlin hat die Entscheidung der Schiedsstelle für den Apothekenabschlag 2009 aufgehoben. Nach Meinung des Gerichts enthält der Schiedsspruch »gravierende Mängel«. Insbesondere habe die Schiedsstelle nicht berücksichtigt, dass der Umsatz der Apotheken durch mehr Packungsverkäufe gestiegen sei, heißt es.

Das Gericht hat am Dienstag seine Entscheidung vom 27. April schriftlich bekannt gegeben. In dem Verfahren klagt der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung gegen die Entscheidung der Schiedsstelle für Arzneimittelversorgung und Arzneimittelabrechung. Diese hatte den Apothekenabschlag für 2009 auf 1,75 Euro pro Packung festgesetzt, nachdem die Krankenkassen und der Deutsche Apothekerverband (DAV) in ihren Verhandlungen zuvor keine Einigung erzielt hatten. Im Jahr 2008 hatte der Abschlag hingegen bei 2,30 Euro gelegen. Die Kassen hatten daraufhin Einnahmeverluste von rund 320 Millionen Euro geltend gemacht.

In einer Verhandlung am 9. März hatte das Sozialgericht seine Entscheidung überraschend vertagt. Der GKV-Spitzenverband hatte damals auf eine seiner Ansicht nach fehlerhafte Berechnung der Schiedsstelle verwiesen. Er argumentierte, dass die Anzahl der abgegebenen Packungen gestiegen sei – um 18 Millionen zwischen den Jahren 2007 und 2008. Damit sei auch das Einkommen der Apotheker angestiegen. Genau das habe die Schiedsstelle nicht berücksichtigt.

 

Das Gericht ist dieser Sichtweise nun gefolgt: »Es ist ein gravierender Fehler der Schiedsstelle gewesen, nur die gestiegenen Personal- und Sachkosten der Apotheken zu berücksichtigen, nicht aber auch die Steigerung der Einnahmen durch vermehrte Packungsverkäufe«, heißt es in einer Pressemitteilung der Sozialgerichts. Der Schiedsspruch halte einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Bei der Anpassung des Abschlags komme es insbesondere darauf an, dass die Summe der Vergütungen der Apotheker bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel leistungsgerecht sei. Dieser Maßstab werde verletzt.

 

Absenkung des Abschlags ist möglich

 

Nach Meinung des Gerichts werden die von der Schiedsstelle angenommenen gestiegenen Kosten vielmehr vollständig von den erhöhten Erlösen gedeckt. Die Schiedsstelle soll nun neu über den Apothekenabschlag 2009 entscheiden. Dabei sei eine Absenkung des Abschlags nicht ausgeschlossen, »denn angesichts des erhöhten Umsatzes würde der vom Gesetzgeber mit dem Apothekenabschlag bezweckte Einspareffekt auch mit einem reduzierten Abschlagsbetrag erreicht werden«, schreibt das Gericht. Die bisher von der Schiedsstelle angewandte Berechnungsmethode sei jedoch ungeeignet.

 

Abgewiesen hat das Gericht den zweiten Teil der Klage. Die Krankenkassen wollten erreichen, dass für die Verhandlungen um den Apothekenabschlag 2010 nicht der Abschlag aus dem Jahr 2009, sondern die 2,30 Euro aus dem Jahr 2008 als Grundlage dienen. Die Schiedsstelle ist jedoch für den Abschlag 2010 noch gar nicht angerufen worden, die Verhandlungshoheit liegt beim DAV und dem GKV-Spitzenverband. Hier kann das Gericht gar nicht eingreifen.

 

Trotz Aufhebung des Schiedsspruchs durch das Sozialgericht bleibt der Apothekenabschlag für 2009 vorerst bei 1,75 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Schiedsstelle kann Revision gegen die Entscheidung einlegen. Die Verhandlung würde dann wahrscheinlich vor dem Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg geführt. Dort hatten die Richter den Schiedsspruch für 2009 im vorangestellten Eilverfahren schon einmal bestätigt – und damit ebenfalls eine Entscheidung des Sozialgerichts Berlin revidiert.

 

Der DAV zeigte sich zuversichtlich, dass das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in der nächsten Instanz erneut zugunsten der Schiedsstelle urteilt und damit den Zwangsabschlag von 1,75 Euro bestätigt. »Wir gehen davon aus, dass das LSG seiner damals wie heute zutreffenden Rechtsprechung treu bleibt und damit möglichst bald für die mehr als 21 400 Apotheken Gewissheit und Planungs­sicherheit herrscht«, sagte der Vorsitzende des DAV, Fritz Becker. / 

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