Entscheidung vermutlich erst 2012 |
03.05.2011 18:05 Uhr |
Von Siegfried Löffler / Die deutschen Apotheker müssen vermutlich noch ein Jahr warten, bis endlich klar ist, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für Arzneimittel gilt, die über den Versandhandel aus dem EU-Ausland nach Deutschland eingeführt werden.
Mit dieser Rechtsfrage muss sich der nur sehr selten tagende Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes beschäftigen, weil es unterschiedliche Entscheidungen zu dieser Thematik vom Bundesgerichtshof (I ZR 72/08 vom 9. 9. 2010) und vom Bundessozialgericht (B 1 KR 4/08 vom 28. 7. 2008 und B 3 KR 14/08 vom 17. 12. 2009) gibt. In derartigen Grenzfällen ist es Aufgabe des Gemeinsamen Senats, im Interesse der Einheitlichkeit der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine klare Entscheidung zu treffen.
Der Rechtsstreit von der in den Niederlanden ansässigen Europa Apotheek Venlo ausgelöst, die auf ihrer Website verschreibungspflichtige Medikamente für den deutschen Markt anbietet (lesen Sie dazu auch Preisverordnung: Entscheidung kommt kaum vor Jahresende, PZ 10/2011).
Zunächst sah es so aus, dass noch in der zweiten Jahreshälfte eine Entscheidung des Gemeinsamen Senats zu erwarten war, nachdem beide Bundesgerichte klargestellt hatten, dass sie an ihrer Rechtsprechung festhalten würden. Nachdem allerdings die Frist für die Abgabe der entsprechenden Voten der beiden Gerichte bis Ende August 2011 verlängert wurde, rechnete man kaum mehr mit einem Verhandlungstermin vor dem Jahresende.
Grundsätzlich traf der Gemeinsame Senat in der Vergangenheit Entscheidungen ohne vorausgegangene mündliche Verhandlung. Das passt der Europa Apotheek Venlo nicht. Sie überraschte jetzt die Richter in Karlsruhe und in Kassel mit einem »Widerspruch gegen eine schnelle Entscheidung«.
Ob die vom Verfahren betroffenen Parteien eine solche Forderung überhaupt stellen können, muss noch geklärt werden. Das braucht allerdings Zeit. Es ist deshalb nicht mehr auszuschließen, dass der Gemeinsame Senat erst im nächsten Jahr eine klare Entscheidung treffen wird. Welches Interesse die Europa Apotheek mit dem Widerspruch verfolgte, bleibt unklar. /