Pharmazeutische Zeitung online
Papiere im »Datenklau«-Prozess

Brisant oder nicht

25.04.2018  10:53 Uhr

Von Jennifer Evans und Anna Pannen / Der Prozess um vermeintlich ausgespähte Ministeriums-Postfächer geht weiter. Diese Woche wollten die Richter wissen, wie brisant bestimmte Dokumente waren, die beim Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz gefunden wurden.

Im Prozess gegen den früheren ABDA-Sprecher Bellartz vor dem Berliner Landgericht ging es am Dienstag um die Frage, wie geheim bei ihm sichergestellte Dokumente mit Interna aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) waren. Als Zeuge war dazu ein Ministerialdirektor geladen. Er war seinerzeit im BMG tätig und sollte vor Gericht die Brisanz der Papiere beurteilen.

Bellartz und H. wird vorgeworfen, zwischen 2009 und 2012 E-Mail-Postfächer von Mitarbeitern des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ausgespäht zu haben. H. war zu diesem Zeitpunkt als IT-Experte für das BMG tätig. Er soll von Bellartz Geld für die Informationen bekommen haben.

 

Es ging an diesem Verhandlungstag um zehn Dokumente, die im Zuge der Ermittlungen 2012 bei Bellartz sichergestellt worden waren. Sie alle stammen aus dem Jahr 2009. Dem befragten Zeugen zufolge war keines von ihnen durch das BMG offiziell als geheim gekennzeichnet worden. Dennoch seien sie nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen, erklärte er.

 

Der Zeuge gab an, dass es in den Dokumenten unter anderem um Rezeptsammelstellen, den Apotheken-Versandhandel, Pickup-Stellen, Arzneimittelfälschungen und Kosten-Nutzen-Bewertungen von Medikamenten gegangen sei. Die Papiere hätten den Meinungsbildungsprozess innerhalb der einzelnen Ressorts im Ministerium offenbart, erläuterte der Zeuge den Richtern. Leicht habe man daraus auf die Position des BMG schließen können. Zum Zeitpunkt ihrer Sicherstellung 2012 sei keines der Dokumente mehr besonders brisant gewesen, erklärte er. Im Jahr 2009 allerdings schon.

 

Fast wären einige der beschlagnahmten Dokumente gar nicht verhandelt worden: Bellartz' Verteidiger hatte zunächst Widerspruch dagegen eingelegt, dass die Papiere in die Verfahrensakte kommen. Bellartz habe sie schließlich in seiner Funktion als Journalist besessen – eine Funktion, die gesetzlich besonders gegen den Zugriff von Behörden geschützt ist. Die Richter lehnten den Antrag jedoch ab. /

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