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Medikationsplan

Ärzte managen Wechselwirkungen

27.04.2016  08:58 Uhr

Von Jennifer Evans, Berlin / Ab 1. Mai muss laut E-Health-Gesetz die Vereinbarung zwischen Ärzten und Apothekern für einen einheitlichen Medikationsplan stehen. Auf die Inhalte haben sich die Parteien nun geeinigt, Details bleiben aber noch unter Verschluss. Interaktionen möchten die Ärzte selbst managen.

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vergangene Woche in Berlin verkündete, läuft alles nach Zeitplan. »Wir sind auf den letzten 20 Metern«, sagte KBV-Pressesprecher Roland Stahl. Demnach sind sich Bundesärztekammer, Deutscher Apothekerverband und KBV über Inhalt, Struktur und Vorgaben zur Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans sowie des Verfahrens zur Fortschreibung einig. Wie im E-Health-Gesetz festgeschrieben, haben alle Versicherten, die dauerhaft mehr als drei Rx-Medikamente einnehmen, ab 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan.

 

Auch OTC-Medikamente

 

Dieser ist zunächst noch papiergebunden. Ab 1. Januar 2018 soll der Medika­tionsplan dann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte (EKG) hinterlegt sein. Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente sowie Hinweise zur Anwendung sollen auf dem Plan aufgeführt sein.

Genaueres zu den Anspruchsvoraussetzungen wollen die KBV und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung bis zum 30. Juni 2016 im Bundesmantelvertrag festlegen. Bis dahin soll außerdem geklärt sein, wie die Erstellung und Aktualisierung dieser Pläne im sogenannten einheitlichen Bewertungsmaßstab vergütet wird.

 

Auf die Ärzte komme viel Arbeit zu, Patienten den Umgang mit dem Medikationsplan zu vermitteln, so KBV-Vorstandsmitglied Regina Feldmann. »Das größte Problem ist, dass viele nicht einmal wissen, wofür oder wogegen sie ein Medikament einnehmen.« Auch gelte es, die Patienten davon zu überzeugen, dass die Strukturierung ihrer Therapie gleichzeitig mehr Sicherheit bedeute. Bei der Selbstmedikation wünscht sich Feldmann für diese Aufgabe künftig »die Unterstützung der Apotheker«. Laut Gesetz sollen diese zwar auf Wunsch des Patienten den Medikationsplan aktualisieren können, erstellen darf ihn aber nur der Arzt.

 

Laut Feldmann soll auf Wunsch des Gesetzgebers die Aktualisierung des Medikationsplans künftig über einen Barcode laufen. Dieser könne leicht eingelesen werden und stelle den unterschiedlichen Akteuren des Versorgungssystems alle relevanten Informationen über Wirkstoff, Handelsname, Stärke, Form und Hinweise zur Einnahme des Medikaments zur Verfü­gung.

 

Wie die Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (ATMS) im Detail genutzt und auf die EGK übertragen werden, wird sich ab Mai zeigen. Zudem soll es laut KBV Regelungen für eine verbesser­te Information der Versicherten geben, um Einnahmefehler zu vermeiden. Konkrete Angaben zu der Vereinbarung zwischen Ärzten und Apothekern bleiben aber noch bis Anfang Mai unter Verschluss.

 

Nach Feldmanns Ansicht ist der Medikationsplan nur der erste Schritt einer strukturierten Datendigitalisierung. Ziel müsse aber sein, dass bald Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser auf dieselben Informationen zugreifen könnten. Dieser Austausch kommt laut Feldmann auch den Patienten zugute, da Ärzte auf eine breiter gefächerte Informationsbasis bei einer Therapieentscheidung zurückgreifen können.

 

Software prüft Interaktion

 

Darüber hinaus wünscht Feldmann sich eine elektronische AMTS-Prüfung für die Arztpraxen, »eine Interaktionssoftware, die Medikamente auf Wechselwirkungen prüft und vor Kontraindikationen warnt«. Die Pflege einer solchen Datenbank sei teuer. Daher hat Feldmann bereits versucht, den Verband der forschenden Pharmaunternehmen für eine Kooperation – auch in finanzieller Hinsicht – ins Boot zu holen. »Noch habe ich keine Rückmeldung«, sagte sie. /

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