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Notdienstpauschale

Bundestag berät Gesetzentwurf

23.04.2013  18:47 Uhr

Von Ev Tebroke, Berlin / Vergangenen Freitag wurde das Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) in erster Lesung im Plenum des Bundestages beraten. Generell begrüßen alle Parteien die Notdienstvergütung. Nur die Umsetzung wird als zu bürokratisch und unausgegoren kritisiert.

Zu Beginn der Beratungen zum ANSG im Bundestag bekannte sich Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) erneut zur inhabergeführten Apotheke. Und er betonte, wer die Landapotheke vor Ort haben wolle, der müsse auch einen Beitrag dazu leisten, dass das finanziell möglich sei. Für Bahr ist die vorgesehene Vergütung des Notdienstes keine kostendeckende Pauschale, sondern vielmehr eine »Anerkennung der Gemeinwohlpflicht der Apotheker«. Die Kassen sollen dafür mit rund 112 Millionen Euro im Jahr zusätzlich belastet werden.

 

Auch die Vertreter der anderen Parteien sehen die Notwendigkeit einer finanziellen Aufwertung der Notdienstvergütung. Aber an der Umsetzung des Gesetzes gab es Kritik. So gönnte Birgitt Bender (Grüne) den Apothekern zwar die zusätzlichen 120 Millionen. Aber sie bemängelte, dass die Belastung für die Apotheken und die Wege für die Patienten die gleichen blieben. Nach Benders Ansicht wäre es vielmehr ratsam, die Strukturen zu verbessern und die Notdienstbezirke neu zuzuschneiden.

Für Marlies Volkmer (SPD) stellt die Pauschale keine sachgerechte Finanzierung der Notdienstleistung dar, sondern »lediglich eine kleine Aufmerksamkeitsprämie«. Auch die Art der Finanzierung durch einen Zuschlag auf alle abgegebenen verschreibungspflichtigen Medikamente sei fragwürdig. Der vorgelegte Entwurf sei ein Schnellschuss, der viele Aspekte unbedacht gelassen habe. Seitens der SPD gebe es zudem Zweifel, dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) die richtige Instanz zum Management des Fonds sei, so Volkmer. Insgesamt schließt sich die SPD damit der Ansicht des Normenkontrollrates an, der den Aufwand und die Kosten des gewählten Ansatzes für zu hoch hält.

 

Volkmer bezog sich in ihrer Rede unter anderem auf die Anmerkungen des Bundesrates. Der hatte zwei Tage zuvor in seiner Beschlussempfehlung an das Plenum die Anträge von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz berücksichtigt und alternative Modelle zur Fonds-Verwaltung gefordert. Aus Sicht der Bundesländer muss darüber hinaus definitiv sichergestellt werden, dass sich ausländische Versandapotheken auch tatsächlich an der Finanzierung des Fonds zu beteiligen. Bislang sieht der Gesetzentwurf lediglich vor, dass die Versender über eine Selbsterklärung darüber informieren, wie hoch ihr Anteil am Notdienstfonds ausfällt. Was die Finanzierung betrifft, so sollten kosteneffizientere Alternativen wie eine steuerbasierte Finanzierung oder die Erhebung einer packungsunabhängigen Pauschale untersucht werden., fordert der Bundesrat. Darüber hinaus soll die Bundesregierung ein Jahr nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, die Erfahrungen mit der Notdienstpauschale und deren Umsetzung evaluieren.

 

Trotz der oben genannten Forderungen haben sich der federführende Gesundheitsausschuss sowie der Wirtschafts- und der Finanzausschuss im Bundesrat aber grundlegend für eine Verabschiedung des ANSG ausge­sprochen. /

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