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Zukunftskonzept

KBV hält fest an der Zusammenarbeit

24.04.2012  18:21 Uhr

Von Daniel Rücker und Stephanie Schersch / Das Zukunftskonzept von ABDA und Kassenärztlicher Bundesvereinigung soll Anfang 2013 in die Testphase gehen. Trotz einiger kritischer Stimmen wollen Ärzte und Apotheker an dem Zeitplan festhalten.

Als sich vor einigen Wochen Carl-Heinz Müller aus dem Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verabschiedete, dürfte das die Verantwortlichen für das Zukunftskonzept kaum erfreut haben. Müller war einer der wichtigsten Fürsprecher des ABDA-KBV-Modells. Schon wurde orakelt, sein Ausscheiden könnte das Modell insgesamt gefährden. Dies ist aber offensichtlich nicht der Fall.

 

Starke Kernkompetenzen

 

Im Rahmen der Euroforum-Jahrestagung »Apotheke 2012« in Berlin zerstreute Dr. Sybille Steiner von der KBV diese Bedenken. Ihre Botschaft war eindeutig: Die Kassenärzte stehen zum gemeinsamen Zukunftskonzept. »Mit diesem Modell werden Arzt und Apotheker in ihrer jeweiligen Kernkompetenz gestärkt«, sagte Steiner. Das Konzept sieht vor, dass der Arzt Wirkstoffe verordnet. Basis dafür ist ein kassenübergreifender Medikationskatalog. Der Apotheker wählt anschließend das richtige Präparat aus. Für chronisch Kranke, die dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel einnehmen, kann es außerdem ein Medikationsmanagement geben. »Das Modell führt zu mehr Arzneimitteltherapiesicherheit«, so Steiner. Darüber hinaus entfielen mit der Wirkstoffverordnung die Richtgrößenprüfungen für Ärzte. »Damit gewinnt der Arztberuf deutlich an Attraktivität.«

Das Konzept soll nun zunächst in einer Testregion erprobt werden. Bei vielen Hausärzten stößt das Modell allerdings auf Ablehnung. Dr. Dieter Conrad vom Hausärzteverband Hessen glaubt nicht daran, dass es mit dem Zukunftskon­zept weniger Regresse bei Ärzten geben wird. »Es entfallen bestenfalls die Richt­größen­prüfungen«, sagte er. Im Gegen­zug würden dann aber die Indikationen überprüft, die Ärzte stellen. »Die Re­gress­prüfungen werden damit auf eine noch strengere Basis gestellt.«

 

Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apo­thekerverbands Schleswig-Holstein, kennt die Vorbehalte der Hausärzte gegen das Konzept. »Das Modell muss wachsen«, sagte er. Froese stellte ebenso wie Steiner den Nutzen für den Patienten heraus. Die Rate der Non-Compliance sei vielfach erschreckend hoch. »Das wertvolle Gut Arzneimittel wird vom Patienten häufig nicht so verstanden, wie es für den Therapieerfolg nötig wäre.» Um das zu ändern, sei eine verbesserte Kommunikation von Arzt und Apotheker sehr wichtig.

 

Auswahl der Testregion

 

Die Planung für die Testphase bedeutet einen enormen Aufwand. Das beginnt mit der Auswahl der Testregion, die bislang noch nicht abgeschlossen ist. Grund zur Sorge ist dies laut ABDA jedoch nicht. Sie verweist auf die Komplexität der Verhandlungen zwischen Apothekern, Ärzten und Krankenkassen. An einigen Stellen müssten noch Probleme ausgeräumt werden, heißt es in einer Stellungnahme der Spitzenorganisation der Apotheker.

 

Klare Favoriten für die Testregion sind Sachsen und Thüringen. Derzeit werde »sehr intensiv« über die Umsetzung des Konzeptes in den beiden möglichen Testregionen diskutiert. Ärzte und Apotheker seien entschlossen, die enge Kooperation miteinander im Sinne einer besseren Versorgung umzusetzen.

 

Bei der Politik gibt es nicht überall Verständnis für die aufwendigen Vorarbeiten. So wunderte sich der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jens Spahn (CDU), bei der Euroforum-Veranstaltung darüber, dass die Umsetzung so lange dauere. Er vermutete dahinter Abstimmungsschwierigkeiten zwischen den Beteiligten. Aus seiner Sicht könnte die Testphase auch früher beginnen als im Jahr 2013.

 

Die ABDA hält dagegen angesichts der Bedeutung des Zukunftskonzeptes eine sorgfältige Planung für zwingend notwendig. Sie macht aber keinen Hehl daraus, dass es bei den Vorbereitungen Schwierigkeiten gibt. So gebe es bei den Krankenkassen kein Pendant zu den Landesorganisationen von Ärzten und Apothekern, sondern viele verschiedene Ansprechpartner.

 

ABDA mahnt zur Geduld

 

Probleme gibt es auch bei den gesetzlichen Regelungen nach Sozialgesetzbuch V, Paragraf 64a. ABDA wie Kassenärztliche Bundesvereinigung sind nicht zufrieden mit der dort fixierten Rückzahlungsverpflichtung von Leistungshonoraren. Auf der anderen Seite stehen die Krankenkassen, die gegen die Ausgestaltung der geplanten Schiedsstelle zur Lösung eventueller Konflikte Bedenken haben. Diese soll paritätisch besetzt werden, sodass Ärzte und Apotheker die Krankenkassen gemeinsam überstimmen könnten.

 

Die ABDA mahnt zur Geduld: »Wir bemühen uns momentan darum, aktiv Lösungen zu erarbeiten beziehungsweise Bedenken ausräumen, mit dem Ziel, das Modell in einer Testregion an den Start zu bekommen. Dabei ist noch mal zu unterstreichen, dass nicht der Wille zur Umsetzung zur Disposition steht, hier sind sich ABDA und KBV einig. Es gilt aber Klippen zu umschiffen, die in der Gesetzesformulierung ihren Ursprung haben.« In naher Zukunft soll ein Spitzengespräch zwischen ABDA und KBV stattfinden. Dort sollen Lösungen für die bestehenden Probleme gefunden werden. /

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