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Fördergeld

Finanzspritze von Vater Staat

22.04.2008  16:43 Uhr

Fördergeld

<typohead type="3">Finanzspritze von Vater Staat

Von Guido Michels

 

Bund, Länder und Europäische Union (EU) bieten eine Vielzahl von Förderangeboten für Gründer und bestehende Unternehmen. Ein Wegweiser durch den Dschungel der Förderprogramme.

 

Wer im Internet auf die Suche nach Fördermitteln geht, stößt auf eine Masse von Seiten, die sich mit diesem Thema beschäftigen (siehe Auswahl im Kasten). Die Datenbank www.foerderdatenbank.de des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie steht im Internet kostenfrei zur Verfügung. Hier können Fördermittel nach bestimmten Kriterien direkt abgefragt werden.

 

Ein weiterer Weg ist eine Anfrage bei Wirtschaftsverbänden (Apothekerverband, Industrie- und Handelskammer) oder Banken. Auch Steuer- und Unternehmensberater kennen sich mit Fördermitteln aus. Nur wenige der vielen Programme sind überhaupt für Apotheken nutzbar. Für sie sind häufig zwei Arten von Förderungen interessant: geförderte Darlehen bei Existenzgründung und Zuschüsse für wirtschaftliche Beratungen.

 

Günstige Konditionen für Gründer

 

Durch die Nutzung öffentlicher zweckgebundener Darlehensmittel mit Sonderkonditionen unterstützen Institutionen die Gründung selbständiger Existenzen oder bestimmte Investitionen. Typisch für öffentliche Förderdarlehen sind günstige Zinsen, lange Laufzeiten, der weitgehende Verzicht auf Sicherheiten und häufig eine rückzahlungsfreie Zeit, bis mit der Tilgung begonnen werden muss.

 

Besonders attraktiv sind sogenannte Nachrangdarlehen, die unbeschränkt haften und somit Eigenkapitalfunktion erfüllen. Für einen Existenzgründer ist  zum Beispiel aus Gründen besserer Liquidität der tilgungsfreie Zeitraum der Darlehen vorteilhaft.

 

Eine weitere Förderung bietet die Arbeitsagentur für Arbeitssuchende, die sich selbstständig machen wollen. Sie erhalten den sogenannten Gründungszuschuss. Dieser fasst die bisherigen Einzelmaßnahmen, das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) zusammen.

 

Zuschüsse zu Beratungen

 

Neben den Darlehen subventioniert der Staat beziehungsweise die jeweilige Institution die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen. Diese sollen dem Unternehmer betriebswirtschaftliche und organisatorische Hilfestellung geben. Dahinter steht der Gedanke, ihn in der Betriebsführung zu unterstützen, vor unternehmerischen Fehlentscheidungen zu bewahren und so eine langfristig tragfähige Existenz des Unternehmens zu sichern.

 

Für allgemeine wirtschaftliche Beratungen sowie Existenzgründungsberatungen kommt der Fördertopf des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Frage. Hierüber können Apotheken mit Jahresumsätzen unter 2,56 Millionen Euro eine Förderung in Höhe von 40 bis 50 Prozent vom Rechnungsbetrag beantragen (maximal 1500 Euro).

 

Die Beratungen müssen bestimmten Kriterien genügen. Sie sollen unternehmerische Entscheidungen vorbereiten, konkrete Handlungsempfehlungen entwickeln sowie Anleitungen zu ihrer Umsetzung geben (konzeptionelle Beratungen). Inhalt der Beratung sowie deren wesentliche Ergebnisse sind in einem schriftlichen Beratungsbericht wiederzugeben.

 

Keine Förderung gibt es für Beratungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen oder die Erlangung öffentlicher Hilfen zum Inhalt haben; in deren Rahmen Waren oder Dienstleistungen angeboten oder vertrieben werden (Neutralität) ; die die Aufstellung baureifer Neu- und Umbaupläne, die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung), Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben; die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben (zum Beispiel Firmenwertermittlungen) sowie für Beratungen mit überwiegenden Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten.

 

Für alle Formen der Förderung gilt: Es handelt sich nicht um finanzielle Geschenke, sondern der Empfänger hat vorgegebene Kriterien zu erfüllen. Jeder Antrag wird einzeln geprüft, auf die Gewährung der Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch.

Gewusst wo

Hier finden sich Informationen zu öffentlichen Fördermitteln:

 

www.foerderdatenbank.de

www.existenzgruender.de

www.kfw-mittelstandsbank.de

www.ihk.de

www.foerderland.de

www.bafa.de

www.foerder-bds.de

 

Weitere Ansprechpartner sind Kammern und Verbände, die Arbeitsagentur, Bundesländer und Regionen.

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