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Legitimation des G-BA

Regierung hält Gutachten zurück

18.04.2018  10:24 Uhr

Von Ev Tebroke / Der Gemeinsame Bundesausschuss hat als oberstes Entscheidungsgremium der Selbstverwaltung eine enorme Machtbefugnis. Ob das gesetzlich legitim ist, steht derzeit infrage. Aufschluss geben sollen dazu drei Gutachten im Auftrag der Bundesregierung, deren Ergebnisse sie aber noch zurückhält. Die FDP-Fraktion sieht dies als »Frechheit«.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) prüft derzeit die Ergebnisse dreier Gutachten zur verfassungsrecht­lichen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Zum Tenor der vom BMG im Dezember 2016 in Auftrag gegebenen, unabhängig voneinander erstellten Rechtsgutachten möchte das Ministerium noch keine Auskünfte geben. 

 

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. FDP-Gesundheitsexperte Professor Andrew Ullmann wirft dem BMG nun vor, die Ergebnisse bewusst zurückzuhalten, und fordert die umgehende Veröffentlichung der Gutachten. Die Analysen liegen dem Ministerium nach eigenen Angaben bereits seit Dezember 2017 vor. Die Antwort zeige, »dass die Bundes­regierung mauert, wenn es um die He­rausgabe der Gutachten geht«, kritisiert Ullmann. Die Beantwortungstaktik lasse vermuten, »dass die Ergebnisse der Gutachten eine nicht zufriedenstellende Rechtslage offenbart haben und die Bundesregierung damit nicht umzu­gehen weiß«, so der FDP-Gesundheitsexperte. Auf die Frage, warum die Papiere weder veröffentlicht noch dem Bundestag vorgelegt wurden, heißt es in der Antwort, die Prüfung der in den Gutachten behandelten Fragestellungen und weiterführenden Entscheidungen oblägen der Bundesregierung. »Durch die Veröffentlichung der Gutachten sollte dem nicht vorgegriffen werden.«

 

FDP fordert Einsicht

 

Die FDP will das nicht gelten lassen. »Die Gutachten als Staatsgeheimnis zu behandeln, ist eine Frechheit gegenüber dem Parlament«, so Ullmann. Der Ort für eine Diskussion über deren Inhalt sei der Deutsche Bundestag und nicht ein »Hinterzimmer im Gesundheitsministerium«. Die Unterlagen müssten unverzüglich und vollständig dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt werden, so die Forderung.

 

Hintergrund ist, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits im Jahr 2015 andeutete, dass dem G-BA die Legitimation für manche Richtlinien fehlen könnte. Die Regierung hatte diese Hinweise zum Anlass genommen, einzelne Rechtsgrundlagen im Sozialgesetzbuch V, auf die der G-BA seine Regelungen stützt, einer verfassungsrechtlichen Prüfung zu unterziehen. Dazu hatte sie neben Professor Ulrich Gassner (Universität Augsburg) Professor Thorsten Kingreen (Universität Regensburg) sowie Professor Winfried Kluth (Universität Halle-Wittenberg) jeweils mit der Erstellung eines eigenen Gutachtens beauftragt. /

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