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Berufsvorschriften

Heilberufler gegen EU-Einmischung

19.04.2017  10:32 Uhr

Von Anna Pannen / Deutsche Apotheker und Ärzte haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen das geplante EU-Dienstleistungspaket positioniert. Gesundheitsberufe müssen von den Neuerungen ausgenommen werden, fordern sie.

Die deutschen Heilberufler haben noch einmal klargestellt, warum die Europäische Union sich nicht in die hierzulande geltenden Berufsvorschriften einmischen sollte. Derzeit plant die EU das sogenannte Dienstleistungspaket, um den europäischen Binnenmarkt zu vereinheitlichen. So soll mehr freier Wettbewerb zwischen den Staaten möglich werden. Es sieht folgenreiche Änderungen vor: Während die Länder ihre Berufsregeln bislang selbst erlassen und ändern können, soll dies künftig nur noch mit Einverständnis der EU geschehen.

Dieser Plan führte bereits zu heftiger Kritik durch die freien Berufe in Deutschland und zu einer Subsidiaritätsrüge des Bundestags. Nun haben Ärzte und Apotheker noch einmal in einer gemeinsamen Stellungnahme aufgelistet, wie und warum die geplanten Neuregelungen ihrer Meinung nach geändert werden müssen. Neben ABDA, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Bundesärztekammer sind auch die Bundeszahnärztekammer und die Bundespsychotherapeutenkammer dabei.

 

Die Heilberufler erklären in dem Papier detailliert, welche Textstellen ihrer Meinung nach ergänzt werden sollten. Sowohl die geplante Dienstleistungsrichtlinie als auch die Patientenrichtlinie müssten jeweils einen Passus enthalten, der klarstellt, dass Gesundheitsberufe von den Neuerungen ausgenommen sind, fordern die Heilberufler. Wenn sich diese Berufe nämlich in Zukunft jede Änderung der Berufsvorgaben erst von der EU absegnen lassen müssten, werte dies Patientenschutz und Allgemeinwohl zugunsten rein wirtschaftlicher Aspekte ab. Die EU habe jedoch in ihren Gründungsverträgen festgelegt, dass sie die Gesundheit der Bevölkerung sicherstellt.

 

Gesundheitsdienstleistungen seien mit anderen Dienstleistungen nicht zu vergleichen, schreiben die Heilberufler. Schließlich dürften sich Ärzte und Apotheker nicht wie gewöhnliche Unternehmer von wirtschaftlichen Interessen leiten lassen, sondern seien dem Patientenwohl verpflichtet.

 

Ländersache

 

Ein freierer Wettbewerb und ein müheloses Arbeiten über Ländergrenzen hinaus seien vielleicht für andere Berufe erstrebenswert – für Heilberufler aber nicht, heißt es weiter. In älteren EU-Richtlinien sei das auch genau so formuliert, Gesundheitsdienstleistungen seien dort explizit von bestimmten Regelungen ausgenommen. Sollte die EU davon nun Abstand nehmen, werde ihre Gesetzgebung also uneinheitlich. Außerdem seien die Gesundheitssysteme laut EU-Recht Ländersache, so die Heilberufler. /

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