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Insuline

Ministerium stoppt GBA-Beschluss

16.04.2013  18:44 Uhr

Von Ev Tebroke / Der Beschluss des Gemeinsamen Bundes­ausschusses (GBA), zukünftig Human- und Analoginsuline in Festbetragsgruppen einzuteilen, wird zunächst nicht umgesetzt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die geplante Neuregelung in mehreren Punkten beanstandet.

Aufgrund von Beurteilungs- und Begründungsfehlern sei der Beschluss unvereinbar mit den gesetzlichen Vorgaben, heißt es in der Einschätzung des BMG. Insbesondere kritisierte das Ministerium, dass für bestimmte Patientengruppen wie Kinder und Jugendliche mit Diabetis mellitus Typ 1 sowie schwer einstellbaren Diabetikern keine Ausnahmeregelungen vorgesehen sind.

 

Schutzwürdige Patienten

 

Bereits 2008 hatte das BMG bezogen auf den Verordnungsausschluss für schnellwirkende Analoginsuline deutlich gemacht, dass eine generell erzwungene Therapieumstellung von Insulinanaloga auf Humaninsulin für diese besonders schutzwürdige Patientengruppe wegen deren eingeschränkten Therapie- und Kostenverantwortung eine unzumutbare Belastung sei.

Der GBA-Beschluss vom Februar sah vor, Humaninsuline und Insulinanaloga künftig in drei Festbetragsgruppen zusammenzufassen. So soll je eine Gruppe für schnell wirkende Insuline, intermediär und lang wirkende Insuline sowie intermediär und schnell wirkende kombinierte Insuline (Mischinsuline) gebildet werden. Die neue Regelung sollte laut GBA die bislang geltenden Verordnungseinschränkungen für Insulinanaloga sowie derzeit noch in Kraft befindliche Festbetragsgruppen für Humaninsuline ersetzen. Ausgenommen von den Festbetragsgruppen sollten lediglich Insulinpräparate in Durchstechflaschen sein, die für die Pumpentherapie zugelassen sind.

 

Die Festbetragsgruppenbildung dient dazu, die Kosten für die teureren Analoginsuline einzudämmen. Bislang war dies durch Verordnungseinschränkungen geregelt. Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) hatte den GBA-Beschluss heftig kritisiert, da Patienten die unter Umständen anfallenden Differenzbeträge zu den von den Kassen erstatteten Festbeträgen selbst tragen müssten. Derzeit wird die Versorgung mit Analoginsulin über Rabattverträge zwischen Kassen und Insulinherstellern geregelt, der Patient bekommt sein Medikament also voll erstattet. Der GBA hat nun bis Ende April Zeit, gegen die Beanstandung des BMG zu klagen oder den Beschluss entsprechend anzupassen. /

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