Pharmazeutische Zeitung online
Pharmazentralnummer

Aus Sieben wird Acht

17.04.2012  16:46 Uhr

Von Anna Hohle / Die Pharmazentralnummer (PZN) wird zum Jahreswechsel um eine Stelle auf dann acht Ziffern verlängert. Mit der Umstellung werden beträchtliche Kosten einhergehen – die auch die Apotheker tragen müssen.

Der Anlass für die geplante Umstellung ist simpel: Die siebenstelligen Nummern, die Arzneimittel und andere apothekenübliche Waren bislang erhalten, sind in absehbarer Zeit ausgeschöpft. Das ist nicht verwunderlich, denn um Verwechslungen und Zahlendrehern vorzubeugen, wurden stets nur solche Ziffernfolgen vergeben, die sich deutlich voneinander unterscheiden. Nicht alle möglichen siebenstelligen Kombinationen kamen also zur Anwendung. 909 090 PZN standen insgesamt zur Verfügung.

 

Alte PZN weiter gültig

 

Nun wird die PZN durch Anfügen einer Stelle erweitert. Die Anzahl der verwendbaren Zahlenkombinationen wächst damit auf das Zehnfache an. Die neue, achte Ziffer wird links an die Siebener-Zahlenreihe angefügt. Die bisherigen PZN lassen sich so problemlos in das neue System übernehmen, sie werden lediglich um eine Null als Anfangsziffer ergänzt. Da allen PZN zudem ein Minuszeichen voransteht, ist eine Verwechslung mit der ebenfalls achtstelligen Global Trade Item Number ausgeschlossen.

Noch bis Ende 2019 können Verpackungen mit siebenstelligen PZN theoretisch von den Erfassungssystemen im Großhandel und in den Apotheken erkannt und verarbeitet werden. Doch alle neuen Verpackungen müssen ab dem 1. Januar 2013 mit der achtstelligen PZN bedruckt werden.

 

Bereits jetzt stellen sich die Apothekensoftware­häuser auf erhebliche Aufwände im Zuge der Umstellung ein. Dr. Mathias Schindl, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Apothekensoft­warehäuser, nannte der Pharmazeutischen Zeitung einige der notwendigen Aufgaben. So müssten alle Datenbankfelder, in denen PZN gespeichert werden, vergrößert sowie zahlreiche Formatierungen an die zusätzliche achte Ziffer angepasst werden.

 

Dazu gehören sämtliche Ein- und Ausgabemasken auf dem Bildschirm sowie auf Rezepten, Bons und Ausdrucken aller Art. Dasselbe gelte für Daten­schnittstellen, etwa zu Kommissionierautomaten. Auch müssten die Gültigkeitsregeln für die Eingabefelder sowie die Routinen zur Prüfziffernberechnung angepasst werden.

 

All das ist für die Softwarehäuser mit hohen Kosten verbunden. Ob die üblicherweise gezahlten Softwarewartungsgebühren diesen Mehraufwand in jedem Fall decken können, ist nicht sicher. »Da es hierbei um erhebliche und grundsätzliche Umbauten mit außergewöhnlichen Aufwänden geht, wäre es durchaus nachvollziehbar, wenn ein Softwarehaus sich gezwungen sähe, die entstehenden Mehrbelastungen ganz oder teilweise an die Apotheker weiterzugeben«, sagte Schindl. Ob und in welcher Höhe von den Apothekern Sonderzahlungen verlangt würden, entscheide jedes Softwarehaus individuell. Genaue Angaben hierzu machten diese jedoch bisher noch nicht.

 

Kosten auch für Apotheker

 

Apotheker sollten also damit rechnen, dass sie sich möglicherweise an dem Aufwand zur Softwareanpassung finanziell beteiligen müssen. Und wie sieht es mit der apothekeninternen Organisationsumstellung aus? Könnten hier weitere Kosten entstehen? Laut Schindl hängt dies von der eingesetzten Technik ab. Für jene Apotheken, die nach dem POR-System arbeiten und dazu noch die sogenannten ABDA-Lochkärtchen verwenden, werden in jedem Fall Investitionen notwendig, da die Lochkärtchen und die zugehörigen Lesegeräte keine achtstelligen PZN verarbeiten können. Apotheken, die nach dem POS-Prinzip arbeiten oder solche, bei denen ausschließlich Barcode-Leser zum Einsatz kommen, haben hier laut Schindl keine weiteren Ausgaben zu befürchten.

 

Die Frage, ob Apotheken sich selbst aktiv um ein Software-Update für die achtstellige PZN kümmern müssen, verneint Schindl: »Da es keine Alternative zur neuen PZN gibt, werden alle Softwareanbieter zwangsläufig ein Update bereitstellen. Apotheken mit einem aktiven Softwarenutzungs- beziehungsweise Wartungs- oder Mietvertrag brauchen sich deshalb darüber keine Sorgen zu machen.« Für sie erfolgt der Wechsel voraussichtlich im Rahmen eines üblichen Software-Updates. Es empfehle sich allerdings, die Ankündigungen des eigenen Softwareanbieters zu diesem Thema aufmerksam zu verfolgen, um eventuelle Veränderungen in der Bedienung der Software rechtzeitig zu erfahren.

 

Für Fragen rund um die Umstellung auf die achtstellige PZN hat die Informationsstelle für Arzneimittelspezialitäten eine eigene Homepage eingerichtet. Neben technischen Hinweisen und einer Auflistung der häufigsten Fragen zum Thema finden Interessierte auf der Site www.pzn8.de eine übersichtliche Kurzpräsentation zur Umstellung. Ein Zeitplan informiert zudem über die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur achtstelligen PZN. /

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