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Krankenkassen

Möglicherweise erste Insolvenzen

Datum 20.04.2010  17:22 Uhr

Von Stephanie Schersch / Erst kamen die Zusatzbeiträge, nun haben zwei Krankenkassen drohende Insolvenzen angezeigt. Doch was passiert eigentlich, wenn Kassen zahlungsunfähig sind?

Es war das erste Mal, dass beim Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn entsprechende Meldungen eingegangen sind. Die City BKK und die BKK für Heilberufe hatten finanzielle Engpässe und mögliche Zahlungsunfähigkeit angegeben. Zu einer solchen Warnmeldung sind Krankenkassen seit 2010 gesetzlich verpflichtet. Im Sozialgesetzbuch (SGB) V heißt es in dem zu Jahresbeginn neu gefassten Paragrafen 171b: »Wird eine Krankenkasse zahlungsunfähig, oder ist sie voraussichtlich nicht in der Lage, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeiten zu erfüllen (drohende Zahlungsunfähigkeit), oder tritt Überschuldung ein, hat der Vorstand der Krankenkasse dies der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.«

Das Bundesversicherungsamt prüft nun als zuständige Aufsichtsbe­hörde die Finanzsituation der beiden Versicherungen. Kommt es zu dem Ergebnis, dass die Kassen langfristig gefährdet sind und nicht nur an einem vorübergehenden Liquiditätsengpass leiden, wird ein Fusionspartner gesucht. Gelingt das nicht, muss spätestens drei Monate nach der Warnmeldung ein Insolvenzverfahren eingeleitet wer­den. Die Versicherten werden dann aufgefordert, sich eine neue Kran­kenkasse zu suchen. Ihr Versiche­rungsschutz bleibt aber zunächst bestehen. Für die insolvente Kasse wird ein Rechtsnachfolger bestimmt, der die Bezahlung von Leistungen vorübergehend übernimmt.

 

Wie die Abwicklung einer Kasseninsolvenz im Detail erfolgt, bleibt abzuwarten. »Diesen Fall hat es bislang noch nicht gegeben«, sagte Florian Lanz, Sprecher beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung (PZ). Denn die Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen ist neu, sie wurde erst zu Beginn des Jahres in das Gesetzt aufgenommen. Ob die City BKK und die BKK für Heilberufe nun die ersten Kassen sein werden, die tatsächlich Insolvenz anmelden müssen, ist offen. »Zum jetzigen Zeitpunkt sieht das Bundesversicherungsamt keine Veranlassung, einen Insolvenzantrag zu stellen«, erklärte BVA-Sprecherin Katharina Stennei. In der Vergangenheit sind bereits mehrfach Kassen fusioniert, die finanziell schlecht aufgestellt waren. Das ist auch in diesen Fällen eine Option.

 

Christine Richter, Sprecherin beim Bundesverband der Betriebskrankenkassen, bestätigte gegenüber der PZ, dass Fusionspläne ebenso wie eine finanzielle Stützung der beiden Kassen diskutiert werden. »Wir arbeiten intensiv an einem Hilfskonzept«, sagte sie. Nach dem Gesetz haften für zahlungsunfähige Krankenkassen zunächst Versicherungen derselben Kassenart, erst danach springt das GKV-Gesamt­­­­system ein.

 

Die finanziellen Schwierigkeiten der BKK für Heilberufe sind bereits seit einiger Zeit bekannt. Im Februar hatte die Kasse erstmals den maximalen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erhoben. Er wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze eingefordert und kann höchstens 37,50 Euro betragen. Als Grund für ihre schwierige Lage nennt die Versicherung zu niedrige Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds.

 

»Wir haben ein überwiegend junges Versichertenklientel und erhalten entsprechend geringe Zahlungen aus dem Fonds«, sagte Jürgen Körner, Sprecher der BKK für Heilberufe der PZ. »Es ist nicht so, dass wir schlechter gewirtschaftet haben als andere Kassen.« Als Reaktion auf den Zusatzbeitrag laufen der Kasse nun aber die Mitglieder davon: Rund 50 000 Versicherte, und damit knapp ein Drittel ihrer Mitglieder, kehrten der Kasse den Rücken. Körner gab sich dennoch zuversichtlich, dass eine Insolvenz verhindert werden kann.

 

Meldung nur pro forma

 

Auch die City BKK rechnet nicht mit einem Insolvenzverfahren. »Unsere Liquidität ist gesichert«, sagte Sprecherin Katja Hilbold. Zwar müssen die Versicherten auch hier einen Zusatzbeitrag von acht Euro zahlen. Die Meldung beim Bundesversicherungsamt sei jedoch nur pro forma erfolgt. »Das hat einen rein rechtlichen Hintergrund.«

 

Tatsächlich sind Fusionen der beiden BKKen mit anderen Kassen wahrscheinlicher als eine Insolvenz. »Für das BKK-System macht es ökonomisch betrachtet Sinn, die Kassen aufzufangen«, sagte Richter. Denn die Kosten einer Abwicklung im Insolvenzfall gehen ohnehin zu großen Teilen auf den Bund der Betriebskrankenkassen über. »Bei einer Fusion aber bleiben zusätzlich die Versicherten im System.«  / 

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