Eröffnungsvortrag über das Sterben in Würde |
20.04.2010 19:11 Uhr |
PZ / Ist die Patientenverfügung der Königsweg für das Sterben in Würde? Dieser Frage geht Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, ausgewiesener Experte für theologische Ethik und Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken, in seinem Eröffnungsvortrag zum Pharmacon 2010 in Meran nach.
Prof. Lob-Hüdepohl, Jahrgang 1961, ist alles andere als ein öffentlichkeitsscheuer Schreibtischgelehrter. Der Sozialethiker und Moraltheologe hat durch zahlreiche öffentliche Auftritte, Interviews und Aufsätze auch außerhalb der Wissenschaft einige Bekanntheit erreicht. Typische Themen, bei denen er sich zu Wort meldet, sind Stammzellforschung und Patientenverfügung. Und auch in die Diskussion um die umstrittene Ausstellung »Körperwelten« des Leichenpräparators Gunther von Hagen hat er sich eingeschaltet.
Seinem Spezialthema, der katholischen Ethik, widmete sich Andreas Lob-Hüde-pohl bereits in seiner Promotion, die er 1992 im Fach Moraltheologie in Bonn abschloss. 1996 folgte die Professur. Ab 1997 war er Rektor der katholischen Hochschule für Sozialwesen in Berlin und seit Ende 2009 ist er Interimspräsident der einzigen katholischen Universität im deutschen Sprachraum (Eichstätt-Ingolstadt). Neben seiner wissenschaftlichen Laufbahn ist Andreas Lob-Hüde-pohl auch im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) aktiv, wo er der Arbeitsgruppe »Patientenverfügung« vorsitzt.
Grundsätzlich stuft das Zentralkomitee der deutschen Katholiken Patientenverfügungen als wichtiges Instrument ein, um die Patientenautonomie zu sichern. Der Wille Sterbender, auf lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten, sollte als verantwortlicher Umgang mit dem eigenen Leben akzeptiert werden. Allerdings sieht das ZdK die Gefahr, dass sich der vorab verfügte Wille im akuten Krankheitsfall wandeln kann. Kann sich der Sterbende nicht mehr äußern, kommt nach der Überzeugung des Zentralkomitees einem Betreuer die Aufgabe zu, den aktuellen Willen des Patienten zu erkunden. Dabei können sowohl dessen Lebensphilosophie als auch die Befragung seiner Angehörigen hilfreich sein. Jede Form der aktiven Sterbehilfe lehnt das ZdK entschieden ab. Da schwer demenzkranke Menschen und Wachkoma-Patienten keine Sterbenden seien, dürften hier Patientenverfügungen nicht greifen.
Andreas Lob-Hüdepohl sieht in der Patientenverfügung ein wichtiges Instrument zur Stärkung würdevollen Sterbens – nicht zuletzt deshalb, weil sie eine Beschäftigung mit dem eigenen Tod voraussetzt und diesen nicht verdrängt. Würdevolles Sterben erfordere darüber hinaus aber auch einen massiven Ausbau der Sterbebegleitung und Palliativmedizin. Hier spricht sich Prof. Lob-Hüdepohl für höhere Investitionen aus, um auch in unserer modernen Gesellschaft wieder eine echte Sterbekultur zu etablieren.
Der Vortrag ist für Sonntag, den 30. Mai, um 10 Uhr angesetzt. Das Faxformular zur Anmeldung zum Pharmacon Meran finden Sie im Serviceteil der Druckausgabe. /