Betrugsvorwürfe gegen Apotheker |
20.04.2010 17:22 Uhr |
Von Stephanie Schersch / In Deutschland wird gegen mehrere Apotheker ermittelt, die bei der Herstellung von Zytostatika betrogen haben sollen. Die Vorfälle liegen bereits mehrere Jahre zurück
Bundesweit sind bei verschiedenen Staatsanwaltschaften rund 80 Verfahren anhängig. Den Apothekern wird vorgeworfen, Fertigarzneimittel zur Herstellung von Zytostatika-Lösungen auf dem sogenannten »Grauen Markt« zu vergünstigten Preisen bezogen zu haben. Dabei soll es sich vielfach um in Deutschland gar nicht verkehrsfähige Arzneimittel gehandelt haben. Gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollen die Apotheker anschließend den Preis abgerechnet haben, den sie für im Inland zugelassene Originalpräparate hätten abrechnen dürfen. Dabei soll der GKV ein Schaden in Millionenhöhe entstanden sein.
Nach Informationen des Senders »NDR Info« wird unter anderem in Mannheim, Augsburg, Braunschweig, und Celle, sowie in Kiel, Mainz, Münster, Verden und Wuppertal ermittelt. Es handelt sich dabei jedoch nicht um neue Vorfälle, sondern um laufende, bereits bekannte Verfahren, die nun erneut in die öffentliche Diskussion geraten sind. Peter Eberwein, Präsident des Verbandes der zytostatikaherstellenden Apotheker und Apothekerinnen (VZA), verurteilte das Vorgehen der angeklagten Pharmazeuten. »Den Kollegen, die das gemacht haben, sollte die Approbation entzogen werden«, sagte er gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung.
Auch Thomas Bellartz, Sprecher der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, forderte eine vorbehaltlose Aufklärung. »Falls sich der Vorwurf bestätigen sollte, dass sich einzelne Apotheken nicht an Recht und Gesetz gehalten haben, muss dieses Fehlverhalten geahndet werden.« Die Apothekerschaft habe die Ermittlungsbehörden seit dem Start der Ermittlungen im Jahr 2007 unterstützt und werde dies auch weiterhin tun, so Bellartz. »Die Landesapothekerkammern können zudem berufsrechtliche Maßnahmen gegen betroffene Apotheker einleiten.« Er betonte außerdem, dass die neue Hilfstaxe einen Schritt zu mehr Transparenz bei der Herstellung von Krebsmedikamenten bedeute. Seit Jahresbeginn 2010 müssen die Ausgangsstoffe von Zytostatika jeweils einzeln mit den Pharmazentralnummern (PZN) auf den Rezepten angegeben werden. /