Pharmazeutische Zeitung online
Impfstoffvereinbarung

Hersteller dürfen Kritik äußern

11.04.2018  10:06 Uhr

Von Stephanie Schersch / Der Bundesverband der pharma­zeutischen Industrie (BPI) muss seine Kritik an einer Impfstoff­vereinbarung zwischen Krankenkassen und Apothekern im Nordosten nicht zurückziehen. Das Landgericht Berlin hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgewiesen, mit dem die AOK gegen die Aussagen des Hersteller­verbands vorgehen wollte.

Hintergrund ist eine Vereinbarung zur Versorgung mit Grippeimpfstoffen für Patienten in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. So hatten die dort zuständigen Apothekerverbände mit den Krankenkassen unter Federführung der AOK Nordost im Februar einen Festpreis von 10,95 Euro für Vierfach-Grippeimpfstoffe in der Saison 2018/2019 verhandelt. Bislang erklärte sich allerdings lediglich das niederländische Pharmaunternehmen Mylan bereit, zu diesem Preis zu liefern.

 

Der BPI hatte daher zu massiver Kritik ausgeholt. In einer Pressemitteilung hatte der Verband Anfang März erklärt, die Vereinbarung komme in ihrer Wirkung exklusiven Rabattverträgen gleich, die in Deutschland für Impfstoffe verboten sind. Letztlich setze die AOK damit die Versorgungssicherheit aufs Spiel. Zudem hatte der BPI kritisiert, in ihrer Vereinbarung hätten Kassen und Apotheker nur einen einzigen Hersteller berücksichtigt, der mit seinem Produkt aber noch gar nicht auf dem Markt sei. Tatsächlich ist es allerdings völlig normal, dass die Unternehmen den Grippe­impfstoff für den Herbst im Frühjahr noch gar nicht entwickelt haben.

 

Die AOK Nordost bezeichnete die Kritik der Hersteller als Panikmache und setzte sich juristisch zur Wehr. Auch die Wettbewerbszentrale schaltete sich ein und kritisierte die Aussagen als irreführend. Zudem kündigte sie an, rechtliche Schritte zu prüfen. Nach der Entscheidung der Berliner Richter will sie den Gerichtsweg aber nicht weiter verfolgen. Die Sache sei nun geklärt, sagte eine Sprecherin.

 

Aus Sicht der AOK bleiben die Äußerungen des BPI dennoch kritisch. Das Verfahren für Grippeimpfstoffe in der Region Nordost habe sich über Jahre bewährt. »Auf dieser Basis kann eine verlässliche und für Apotheken und Kostenträger zugleich wirtschaftliche Versorgung organisiert werden.« Die Äußerungen des BPI änderten daran nichts, »sondern tragen im Zweifelsfall weiterhin zu einer Verunsicherung der Patienten bei«.

 

Die Urteilsgründe liegen bislang nicht vor. Offenbar war für das Gericht aber vor allem die Meinungsfreiheit ausschlaggebend. So hätten die Richter in der mündlichen Verhandlung durchblicken lassen, dass die Aussagen des BPI aus ihrer Sicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind, sagte Rechtsanwalt Daniel Geiger, der den Pharmaverband in dieser Angelegenheit vertritt. Auch formale Ungenauigkeiten in der Wortwahl ließ das Gericht demnach durchgehen. So hatte der BPI etwa von einer Ausschreibung gesprochen, die es genau genommen gar nicht gab.

 

Der BPI fühlt sich in jedem Fall durch das Urteil gestärkt. Die Kritik des Verbands an der Impfstoffvereinbarung sei rechtlich keineswegs zu beanstanden, hieß es dort. /

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