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Gerichtsurteil

Cannabis-Anbau bedingt erlaubt

13.04.2016  08:51 Uhr

Von Jennifer Evans / Schmerzpatienten dürfen privat Cannabis zu therapeutischen Zwecken anbauen, wenn keine andere Therapie zur Verfügung steht. Das hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden.

Für schwerkranke Menschen ist das Urteil eine große Erleichterung: Bislang durften sie die Droge zwar in ärztlich begründeten Einzelfällen und mit einer speziellen Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über die Apotheke beziehen, mussten die Kosten von durchschnittlich 18 Euro pro Gramm aber selbst tragen. Günstiger ist der nun erlaubte Eigenanbau des Rauschgifts. Zumindest solange, bis das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geplante Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften umgesetzt ist.

Hintergrund des BVerwG-Urteils war der Antrag eines an Multipler Sklerose erkrankten Patienten, beim BfArM eine Ausnahmegenehmigung für den Cannabisanbau zur medizinischen Selbstversorgung zu erwirken. Die Behörde hatte dies abgelehnt, da die Droge aus dem Selbstanbau qualita­tiv schlechter sei als aus der Apotheke.

 

Keine Eigenfinanzierung

 

Doch das BVerwG ist da anderer Meinung: Der Kläger verfüge durch jahrelange Eigentherapie über umfassende Erfahrungen hinsichtlich Wirksamkeit und Dosierung der Droge. Außerdem stehe Anbau und Therapie unter ärztlicher Kontrolle. Der Medizinalhanf scheide für den Kläger aus Kostengründen als Therapiealternative aus, so die Richter. Die Übernahme der Kosten hatte die Krankenkasse des Klägers wiederholt abgelehnt. »Eine Eigenfinanzierung ist ihm mit seiner Erwerbsunfähigkeitsrente nicht möglich«, heißt es in dem Urteil. Das BfArM muss jetzt nachgeben und dem schwerkranken Kläger eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau der Droge erteilen. /

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