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Humaninsulin

Festbeträge sorgen für Probleme

08.04.2015  10:25 Uhr

Von Stephanie Schersch / Seit 1. April gelten neue Festbeträge für zahlreiche Humaninsuline. Für Insuman® wird der neue Preis allerdings erst Mitte April in der Apotheken-Software erscheinen. Weil Patienten nun vorübergehend zuzahlen müssen, hat Sanofi-Aventis angeboten, die Kosten zu übernehmen. Das geht allerdings nur mit Unterstützung der Apotheker.

Mit der Absenkung der Festbeträge haben die Hersteller ihre Preise entsprechend angepasst, doch nicht alle Unternehmen haben das auch rechtzeitig gemeldet. So hat Sanofi-Aventis die Umstellung für sein Insuman zu spät bei der Informationsstelle für Arzneispezialitäten angezeigt. Betroffen sind 13 verschiedene Pharmazentralnummern, für die der neue Preis nun erst ab 15. April in der Apotheken-EDV stehen wird.

 

Bis dahin müssen Patienten die Differenz zwischen Festbetrag und tatsächlichem Preis theoretisch aus eigener Tasche zahlen. Sanofi will ihnen die Zuzahlung jedoch über ihre Krankenkasse erstatten. Man habe allen Kassen Angebote gemacht, die Kosten zu übernehmen, sagte eine Sanofi-Sprecherin. Mit der AOK gibt es bereits eine solche Übereinkunft, wie ein Sprecher des AOK-Bundesverbands auf Nachfrage bestätigte. Auf Landesebene müssen die einzelnen Ortskrankenkassen nun Absprachen mit den Apothekern treffen, denn ohne deren Hilfe geht es nicht.

 

Die AOK Nordwest hat eine Art Doppellösung gefunden. In Westfalen-Lippe gibt es demnach zwei Möglichkeiten, die Kostenübernahme abzuwickeln. So können Apotheker auf die Zuzahlung des Patienten verzichten und erhalten von der Kasse dann eine Gutschrift über die Differenz zwischen Festbetrag und Apothekenverkaufspreis. Auf das Rezept drucken die Apotheker dabei den Festbetrag und setzen zusätzlich den Vermerk »88: Verzicht auf Aufzahlung«.

 

Alternativ können die Apotheker aber auch dem Patienten die Mehrkosten in Rechnung stellen und ihn an die AOK Nordwest verweisen. Dieses Prozedere hat die Krankenkasse auch mit dem Apothekerverband Schleswig-Holstein vereinbart. Versicherte können sich demnach mit einer Rezeptkopie oder Quittung an die AOK wenden und das Geld dort erstatten lassen.

 

Im Einzelfall

 

Bei der AOK Nordost läuft die Abwicklung dem AOK-Sprecher zufolge über eine Sonder-PZN. Andere Versicherte müssen die Zuzahlung hingegen unter Umständen selbst tragen. Der Ersatzkassenverband habe gegenüber dem Deutschen Apothekerverband (DAV) erklärt, jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob der administrative Aufwand einer Kostenerstattung nicht zu hoch sei, sagte ein DAV-Sprecher.

 

Tatsächlich geht es bei Insuman teilweise nur um Mehrkosten im Centbereich. In einigen Fällen wird allerdings auch eine Zuzahlung von 6,56 Euro fällig. Apotheker sollten ihre Patienten über die Ursache der Aufzahlung informieren und auf die mögliche Kostenerstattung durch die jeweilige Ersatzkasse hinweisen, hieß es beim DAV. /

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