Pharmazeutische Zeitung online
AMG-Novelle

ABDA drängt auf Honoraranpassung

06.04.2016  10:01 Uhr

Von Christina Müller / Die ABDA hat zum Entwurf der Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) Stellung bezogen. Die Apotheker wollen demnach die Importquote abschaffen, den Versandhandel mit Rx-Medikamenten verbieten und der Trivialisierung apothekenpflichtiger Arzneimittel entgegenwirken. Ihre Honorarforderungen hält die ABDA weiter aufrecht.

Die ABDA will bei ihren Forderungen im Zusammenhang mit der Arzneimittelpreisverordnung am Ball bleiben. Das betonte die Bundesvereinigung in einer Stellungnahme zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Zu den Kernelementen zählen etwa die jährliche Anpassung des Apothekenzuschlags, die Vergütung von Rezepturen, eine Erhöhung der Betäubungsmittelgebühr sowie die Anpassung des Nacht- und Notdienstfonds.

 

Importquote nicht sinnvoll

 

Mit vielen Regelungen, die in der AMG-Novelle vorgesehen sind, kann sich die ABDA nur bedingt anfreunden. Zwar begrüßte sie die geplante Anpassung des Berufsbilds sowie das Abgabeverbot bei ärztlichen Verschreibungen ohne persönlichen Kontakt. Mit Blick auf die Importquote sieht sie jedoch Handlungsbedarf: Die Apotheker fordern, den entsprechenden Paragrafen zu streichen.

 

»In der Praxis hat sich gezeigt, dass Importarzneimittel nicht per se die preisgünstigsten Arzneimittel sind«, schreibt die Bundesvereinigung. In Einzelfällen könnten diese nicht nur teurer sein als generische Varianten, sondern sogar als das Original. Dennoch sei das pharmazeutische Personal derzeit gehalten, vorgeschriebene Quoten zu erfüllen – das hält die ABDA für nicht zielführend. »Für die Krankenkassen ist es daher wirtschaftlicher, wenn die Auswahl nicht nach dem Kriterium Import erfolgt, sondern eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel abgegeben wird.«

 

Auch der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ist der ABDA nach wie vor ein Dorn im Auge. Nach ihrem Willen soll dieser »aus Gründen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes« wieder auf das europarechtlich geforderte Maß zurückgefahren werden. Zudem fordert sie die Bundesregierung auf, sich auf rechtlicher Ebene gegen die zunehmende Trivialisierung apothekenpflichtiger Arzneimittel zu stellen. Kaufanreize durch Gutscheine sowie Zugaben, die nicht der Anwendung des Medikaments dienen, sollten »wirkungsvoll bekämpft werden«. Die ABDA sieht die Regierung in der Pflicht, sich zum Schutz des Patienten für entsprechende Verbote einzusetzen. /

 

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