Pharmazeutische Zeitung online
TK-Rabattverträge

Vorerst keine Retaxierungen

02.04.2013  18:28 Uhr

Von Anna Hohle / Am 1. April sind neue Rabattverträge der Techniker Krankenkasse (TK) in Kraft getreten. Bereits im Januar waren die Zuschläge für insgesamt 99 Wirkstoffe und Wirkstoffkombi­nationen an Pharmaunternehmen vergeben worden. Pro Wirkstoff oder Kombination hätten diesmal bis zu drei Bieter einen Zuschlag erhalten, erklärte die TK.

 

Der stellvertretende TK-Vorsitzende Thomas Ballast machte deutlich, dass die Kasse die Bedeutung des Apothekers für einen reibungslosen Ablauf der Arzneimittelumstellung erkannt habe: »Die Apotheker tragen durch ihre Beratung dazu bei, dass das Verständnis der Patienten für das Thema Rabattverträge wächst«, sagte Ballast. Deshalb will die TK den Pharmazeuten entgegenkommen und nach dem Inkrafttreten der neuen Verträge zunächst eine sogenannte Friedenspflicht einführen. Vier Wochen lang wird die TK keine Retaxierungen vornehmen, wenn ein Apotheker ein anderes Arzneimittel abgibt als das im Rabattvertrag vorgesehene. Eine solche Übergangsregelung hatte die TK den Apothekern bereits im vergangenen Jahr eingeräumt. Auch die AOK hat in der Vergangenheit Friedenspflichten gewährt.

 

Die neuen TK-Verträge gelten für insgesamt 24 Monate. Am 1. April sind auch neue Rabattverträge der Barmer GEK und des Gemeinschaftsunternehmens Spectrum K in Kraft getreten, das insgesamt 81 Kassen vertritt. Der Beginn der neuen AOK-Lieferverträge folgt kurz darauf am 1. Juni. /

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