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Apothekenabschlag

Schiedsstelle verteidigt 1,75 Euro

05.04.2011  17:27 Uhr

Von Stephanie Schersch / Im Prozess um den Apothekenabschlag für das Jahr 2009 bleibt die Schiedsstelle bei ihrer Entscheidung, den Abschlag auf 1,75 Euro zu senken. Tatsächlich hätte nach ihren neuen Berechnungen der Abschlag sogar nur bei 1,66 Euro liegen dürfen.

Dies geht offenbar aus einer schriftlichen Stellungnahme hervor, die die Schiedsstelle beim Sozialgericht Berlin vorgelegt hat. Der GKV-Spitzenverband hatte gegen den Beschluss der Schiedsstelle geklagt und auf eine seiner Ansicht nach fehlerhafte Berechnung verwiesen. Er argumentiert, dass die Anzahl der Arzneimittelpackungen und damit auch das Einkommen der Apotheker im Berechnungszeitraum gestiegen seien. Dies habe die Schiedsstelle nicht berücksichtigt.

Die Schiedsstelle führt in ihrer Stellungnahme nun neue Berechnungen an. Darin begründet sie, dass mit einer gestiegenen Packungszahl auch der Personalaufwand einer Apotheke steige. Unter Berücksichtigung dieser Daten hätte der Apothekenabschlag demnach sogar noch niedriger ausfallen und bei einem Wert von nur 1,66 Euro liegen müssen.

 

Auch Spitzenverband will sich äußern

 

Der GKV-Spitzenverband bestätigte, dass auch ihm das Schreiben zugegangen sei. Man werde die Berechnungen der Schiedsstelle ausführlich prüfen, sagte eine Sprecherin gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung. Anschließend wird sich der Spitzenverband ebenfalls schriftlich vor Gericht äußern.

 

Am 9. März hatte sich das Sozialgericht in Berlin vertagt, eine Entscheidung sollte frühestens Ende April fallen. Auf Nachfrage wollte sich das Gericht nun jedoch auf keinen Zeitpunkt festlegen. Eine weitere mündliche Verhandlung wird es nicht geben, der Vorsitzende Richter entscheidet schriftlich. / 

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