Quo vadis Pharma-Großhandel? |
06.04.2010 16:55 Uhr |
Von Maria Poust, Frankfurt am Main / Der Vorstandsvorsitzende der Andreae-Noris Zahn AG, Dr. Thomas Trümper, hält wenig von einer Kürzung des Großhandelsaufschlags. Er verteidigte die Kosten im pharmazeutischen Großhandel.
Zu viele, die nichts davon verstehen, reden über die Arzneimittelversorgung, beklagte Trümper beim Deutschen Apothekenkongress in Frankfurt am Main. Er wandte sich deutlich gegen Angebote von Logistikern, die behaupteten, die Leistungen des pharmazeutischen Großhandels seien für 23 Cent pro Packung zu haben. Mit Logistik allein sei es nicht getan, sagte Trümper. »Eine komplexe Warenwirtschaft, Lagervorräte von rund drei Milliarden Euro, eine Kapitalbindung von rund 50 Tagen und ein Zinsaufwand von rund 100 Millionen Euro pro Jahr lassen sich zu diesem Betrag nicht bewerkstelligen.«
Hinzu kämen Serviceleistungen nicht zuletzt im Rahmen der Rabattverträge, validierte Auslieferungsprozesse, die Kühlkette und der bürokratische Aufwand bei Betäubungsmitteln. Die Post verlange für ein Einschreiben mit Rückschein fünf Euro, verglich er.
Mancher halte es zudem für puren Wahnsinn, dass die Apotheken dreimal täglich beliefert würden. Wahnsinnig und unmöglich sei es jedoch, statt der 109 Großhandelsniederlassungen 21 600 Apotheken so zu bevorraten, dass eine zügige Versorgung der Patienten gewährleistet bleibe, betonte Trümper. Der pharmazeutische Großhandel halte 120 000 Produkte vorrätig, eine Apotheke maximal 10 Prozent davon. Über den bundesweiten Nachtverbund seien auch selten verlangte Arzneimittel meist bereits am nächsten Tag beim Patienten.
Irrtümer hielten sich nicht nur, was den Großhandel angeht, sondern auch in Bezug auf die Apotheken. Diese würden vom pharmazeutischen Großhandel Rabatte in Höhe von 400 Millionen Euro erhalten – »Geld, das den Krankenkassen gehört«, zitierte er einen Beitrag aus dem »Handelsblatt«. Der Umsatz des pharmazeutischen Großhandels resultiere zu 80 Prozent aus dem nicht-rabattfähigen Rx-Geschäft, erläuterte Trümper. Bezogen auf die gelieferten Packungen machten verschreibungspflichtige Arzneimittel nur etwa die Hälfte aus. Der Rest entstünde durch OTC-Produkte und Artikel des Nebensortimentes, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen ohnehin nicht erstattet würden. Auf sie gewähre der Großhandel den Apotheken Rabatte, wenn Einkaufsvorteile vonseiten der Hersteller es gestatteten. »Ich wehre mich dagegen, dass die GKV Rabatte für sich beansprucht, die der Großhandel den Apotheken auf Bettflaschen und Zahnbürsten gewährt«, sagte Trümper. /