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GKV-WSG

Rabattverträge, Wahltarife und Gesundheitsfonds

03.04.2007  17:00 Uhr

GKV-WSG

<typohead type="3">Rabattverträge, Wahltarife und Gesundheitsfonds

Von Thomas Bellartz und Daniel Rücker

 

Das Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) ist symptomatisch für dessen gesamte Entwicklung. Denn am 1. April trat nur ein erster Teil in Kraft. Für die Apotheken bedeutete dies bereits am Montag: Verwirrung und Mehrarbeit.

 

Monatelang hatte die Gesundheitsreform die Gazetten beherrscht. Verhältnismäßig ruhig verlief, zumindest medial, deren Start. Dabei sind Politik- und Wirtschaftsjournalisten seit Wochen nur noch mit den Ankündigungen von Pharmaherstellern, Krankenkassen und Kooperationen beschäftigt. Täglich und mehrfach sondern Kassenverbände, Einzelkassen, aber ganz besonders Generikahersteller ab, mit wem sie welchen Vertrag gemacht haben. Die neue Vertragswelt, über die die PZ in den vergangenen Wochen ausführlich berichtet hat, traf die Apotheken am Montag mit aller Wucht. Denn neben der AOK haben mittlerweile auch große Ersatzkassen wie die Techniker und Barmer Rabattverträge mit Generikaanbietern abgeschlossen. Dasselbe gilt für zahlreiche Betriebskrankenkassen.

 

Immerhin ist es den Softwarehäusern gelungen, die für die Umsetzung des AOK-Rabattvertrages notwendigen Daten in die Apothekensoftware zu integrieren. Bei den erst vor wenigen Tagen geschlossenen Rabattverträgen der Ersatzkassen arbeiten die Softwarehäuser noch an der Umsetzung. Ohne diese EDV-technische Unterstützung ist eine praxisnahe Handhabung der Rabattverträge in der Apotheke kaum möglich. Doch bleiben drei Probleme: Die Apotheker müssen ihren Patienten erklären, warum sie nun ein anderes Präparat als das gewohnte erhalten. Dies geschieht erfahrungsgemäß in den Arztpraxen nicht immer. Zudem müssen die Apotheken ihre Lagerhaltung auf die Rabattverträge abstellen. Darüber hinaus bleiben Zweifel zur Lieferfähigkeit aller Generika-Hersteller, die sich an Rabattverträgen beteiligen. Am zeitaufwendigsten dürften natürlich die Diskussionen mit den Patienten sein.

 

So erklärt der Apothekerverband Westfalen-Lippe am Montag auch noch einmal gegenüber den Medien, dass die Apotheken »erhebliche Verunsicherungen bei den Patienten über die Auswirkungen der Gesundheitsreform« festgestellt hätten. Man informiere über die neuen Regelungen, hieß es. Darauf hatten in den vergangenen Tagen mehrere Mitgliedsorganisationen, darunter Kammer und Verband in Hamburg, aber auch der Hessische Apothekerverband hingewiesen. Dessen Pressesprecherin Kirsten Kuhl hatte alle Hände voll zu tun. Mehrere Fernseh- und Radioteams wollten mehr wissen zu den Details der Reform und zu den konkreten Auswirkungen für die Patienten. Ähnlich lief es auch in anderen Bundesländern.

 

Ein kleiner Trost ist dabei, dass sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) sowohl mit den Spitzenverbänden der GKV allgemein als auch mit dem AOK-Bundesverband auf eine pragmatische Umsetzung von Rabattverträgen einigen konnte. Wie der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, im Gespräch mit der PZ ausführte, gehört dazu eine Übergangszeit von zwei Monaten, in der Apotheken nicht retaxiert werden sollen. Im selben Gespräch siganilisierte der DAV-Vorsitzende Herman S. Keller die grundsätzliche Bereitschaft der Apotheker, den AOK-Rabattvertrag zu unterstützen.

 

Die Reform ist in Kraft. Jenseits der konkreten Auswirkungen in der Apotheke, den Rabattvereinbarungen zwischen Herstellern und Krankenkassen, gibt es einige wesentliche Regeln, die in dieser ersten Stufe bereits in die Tat umgesetzt werden sollen. So müssen die Kassen nun zusätzliche Leistungen für Versicherte bezahlen, zudem können sie neue Wahltarife anbieten. Allerdings haben bislang nur die wenigsten Kassen davon Gebrauch gemacht. Unter den Wahltarifen, die die Kassen nun anbieten, sind Selbstbehalt- oder Rückerstattungstarife sowie Tarifmodelle, in deren Rahmen auch homöopathische Arzneimittel bezahlt werden.

 

Die Linksfraktion im Bundestag kritisierte die neuen Wahltarife. Diese stellten das Solidarprinzip der Krankenversicherung infrage, weil junge Gesunde dem System mit ihren Wahltarifen Mittel entzögen. AOK-Chef Hans-Jürgen Ahrens sieht dagegen Chancen: »Der Wind im Wettbewerb weht spürbar schärfer, und der Markt der Gesetzlichen Krankenversicherung kommt in Bewegung.«

 

Nach Einschätzung des AOK-Bundesverbandes wird es in diesem Jahr keine weiteren Beitragsanhebungen bei den gesetzlichen Kassen geben. Die gute Konjunkturentwicklung mit mehr Beschäftigung führe jetzt auch zu mehr Einnahmen bei den Kassen, sodass die Beiträge »stabil bleiben, trotz weiter wachsender Ausgaben«, sagte Ahrens.

 

Piercing-Folgen selbst bezahlen

 

Mit dem Reformstart ausgeweitet werden die Leistungen der Kassen bei Impfungen, Eltern-Kind-Kuren, Reha-Behandlungen für alte Menschen und bei der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vier Wänden. Wer Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer krank wird, muss künftig mehr zuzahlen. Die Behandlung von Komplikationen nach Piercings wird in Zukunft nicht mehr bezahlt.

 

Der Gesundheitsfonds als zentrale Beitragsammelstelle kommt erst 2009. Von diesem Zeitpunkt an gilt für gesetzlich Versicherte ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz. Zudem greift dann eine Pflicht zur Krankenversicherung: Die 200.000 bis 300.000 Nichtversicherten müssen also in die gesetzlichen und privaten Kassen zurückkehren. Ein Recht auf Rückkehr haben ehemals gesetzlich Versicherte ohne Schutz ab sofort und ehemals Privatversicherte ohne Schutz vom 1. Juli an.

 

Nur 18 Prozent der Deutschen wissen genau, was sich durch die Reform ändert. 81 Prozent wissen es laut einer Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag von »Bild am Sonntag« nicht. Auch von den Bürgern mit Abitur und Studium geben nur 25 Prozent an, sie seien genau informiert. Die Ergebnisse unterstreichen jedenfalls den ersten Eindruck in den Apotheken. Die Patienten wissen nicht, welche ganz konkreten Auswirkungen die Verhandlungen von Kassen und Herstellern auf ihre eigene Arzneimittelversorgung haben. Die Apotheken, gebeutelt mit der Umsetzung des Gesetzes, müssen nun den Patienten erklären, was Sache ist. Und dass nicht die Apotheken, sondern Dritte darüber bestimmen, was der Patient bekommen darf und was nicht.

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