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Entlassmanagement

Patient muss schriftlich einwilligen

25.03.2015  09:45 Uhr

Von Ev Tebroke / Die bessere Vernetzung zwischen Kliniken, Ärzten und Apothekern ist für ein patientenfreundliches Entlassmanagement entscheidend, aber der Datenschutz muss dabei auf jeden Fall berücksichtigt werden.

 

Das betonte der Ministerialdirigent im Bundesministerium für Gesundheit, Joachim Becker, auf einer Fachveranstaltung der Innungskrankenkassen (IKK) vergangene Woche in Berlin. Eine schriftliche Einwilligung des Patienten zur Weiterleitung der entsprechenden Daten sei auch künftig unerlässlich.

Vor allem die Übermittlung von Sozial­daten gestaltet sich bislang nach Einschätzung von Experten oft schwierig. So wies Professor Michael Sailer, Ärztlicher Direktor am Neurologischen Rehabilitationszentrum Magdeburg, darauf hin, dass es je nach Gesundheits­zustand des Betroffenen nicht immer möglich sei, eine schriftliche Einverständniserklärung des Patienten einzuholen. Dies führe zu Problemen und Verzögerungen beim Entlassmanagement. Becker betonte jedoch, eine schriftliche Einwilligung sei datenschutzrechtlich unumgänglich. Zur Not müsse dies dann über Angehörige des Patienten erfolgen.

 

Das geplante GKV-Versorgungsstärkungsgesetz soll unter anderem das Entlassmanagement der Kliniken verbessern. Patienten sollen so künftig beim Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung reibungsloser versorgt werden können. Im Zentrum der IKK-Veranstaltung stand die Koordination der Schnittstellen zwischen den einzelnen Sektoren.

 

Laut Becker kommt dabei auch dem geplanten E-Health-Gesetz eine entscheidende Rolle zu, da es über neue Telematik-Techniken die Kommunikation zwischen den Bereichen erleichtere. Becker stellte grundsätzlich eine Evaluation des neuen Entlass- und Schnittstellen­ma­na­ge­ments in Aussicht. »Hier gibt es über den Innovationsfonds Möglichkeiten, das wissen­schaft­lich zu begleiten«, sagte er. /

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