Kein großer Wurf |
25.03.2015 09:45 Uhr |
Das Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) biegt auf die Zielgerade ein. Die Gesundheitsverbände haben ihre Meinung zum Gesetz geäußert, jetzt ist der Bundestag am Zug. Ob der Bundesrat einbezogen werden muss, ist offen.
Wahrscheinlich werden die Apotheker am Ende des Gesetzgebungsverfahrens nicht jubeln. Die ABDA hat zwar in ihrer Stellungnahme erneut eine bessere Vergütung gefordert (lesen Sie dazu auch Entlassrezept: Kliniken wollen flexibler verordnen). Das Honorar für parenterale Rezepturen sei nicht ausreichend, außerdem müsse das Fixhonorar regelmäßig überprüft werden, ohne die Rohertragssteigerung komplett gegenzurechnen. Die Regierung wird diese Forderungen aber wohl nicht aufgreifen. Geht es um Geld, müsste der Bundesrat in jedem Fall gefragt werden. Das will die Regierung vermeiden. Damit ist ein wichtiges Anliegen der Apotheker zurückgewiesen worden. Es bleibt aber die Hoffnung, dass die Regierung im weiteren Verlauf des Jahres dieses Versäumnis nachholt. Beim Westfälisch-lippischen Apothekertag Mitte März hatte Gesundheitsstaatsekretärin Ingrid Fischbach eine Anpassung der Vergütung in Aussicht gestellt.
Wenn es gut läuft, dann kann das VSG immerhin ein großes Ärgernis aus dem Weg räumen: die Retaxierung auf null wegen Formfehlern. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf haben Apotheker und Krankenkassen sechs Monate Zeit, eine Lösung für dieses Problem zu finden. Sollte es keine Einigung geben, muss eine Schiedsstelle entscheiden. Das würde zumindest Rechtssicherheit für die Apotheker bedeuten. Allerdings arbeitet der AOK-Bundesverband bereits an einem neuen Vorschlag. Die Ortskrankenkassen fordern regionale Verhandlungen. Ob diese die Flexibilität erhöhen, wie der AOK-Bundesverband in seiner Stellungnahme zum VSG schreibt, sei dahingestellt. Sicher ist, dass die AOK einen solchen Vorschlag nicht machen würde, wäre sie nicht der Profiteur.
Berechtigt ist auch die Hoffnung, dass es mit dem VSG endlich eine praxisnahe und patientengerechte Lösung für ein Entlassrezept gibt (lesen Sie dazu auch Entlassrezept: Kliniken wollen flexibler verordnen). Die Apotheker fordern eine Wirkstoffverordnung für die Packung mit dem kleinsten für das Arzneimittel vorhandenen Packungsgrößenkennzeichen. Außerdem drängen sie auf ein Antragsrecht für den Innovationsfonds. Angesichts der Bedeutung des Berufsstandes für die Arzneimittelversorgung sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein. Tatsächlich gibt es aus der Politik auch positive Signale.
Der ganz große Wurf für Apotheker wird das VSG also nicht. Das wäre auch das erste Gesetz, dem dies gelingt. Es gibt aber zumindest Anzeichen, dass die Apotheker mit dem VSG ihre Stellung im Gesundheitswesen stärken können.
Daniel Rücker
Chefredakteur