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Preiswettbewerb schlicht

29.03.2011  17:45 Uhr

Preiswettbewerb schlicht

Professor Dr. Justus Haucap, Vorsitzender der Monopolkommission, wird nicht müde, seine Vorstellungen von der Apothekerhonorierung weiter zu verbreiten. Vor einigen Wochen hat er eine Studie vorgestellt, die den Wettbewerb unter den Apotheken anheizen soll. Am vergangenen Wochenende hat er bei einer Veranstaltung in Hamburg nachgelegt (siehe dazu Preiswettbewerb: »Weltfremd und gefährlich«).

 

Apotheker, so seine Vorstellung, sollen ihre Vergütung selbst festsetzen dürfen, allerdings nur bis 10 Euro. Zahlen müssen dies die Patienten und Kunden. Dafür müssten sie keine Zuzahlung mehr leisten. Haucap, der die Untersuchung nicht für die Monopolkommission, sondern im Auftrag der Initiative »Neue soziale Marktwirtschaft« gemacht hat, erwartet dann deutliche Unterschiede in der Honorierung. Apotheken in den Innenstädten würden wegen des größeren Wettbewerbsdrucks weniger Geld von ihren Kunden verlangen, Apotheken auf dem Land dagegen mehr. Bis zu 500 Millionen Euro, vielleicht aber auch nur 100 Millionen Euro ließen sich so sparen, glaubt Haucap.

 

Das hört sich schlicht und einfach an, und das stimmt auch. Der Vorschlag ist einfach zu schlicht. Haucaps Idee ist der bislang letzte Versuch einer langen Reihe, die Effizienz im Apothekenmarkt über einen Preiswettbewerb zu erhöhen. Und wie alle anderen krankt er daran, dass am Ende die Apotheken belohnt werden, die zulasten von Service und Beratung ihre Personalkosten so weit senken, dass sie die lokalen Preisführer sind und Patienten unschlagbar billig mit Arzneimitteln versorgen können. Beratung in den Apotheken hält Haucap für entbehrlich, daran orientiert sich auch sein Konzept.

 

Übertriebene Sorgen müssen sich die Apotheker wegen Haucap aber nicht machen. Auch die Bundesregierung hält nichts von seinem Konzept. Hätte sich der Ökonom vorher ein wenig umgehört, dann hätte er sich Zeit sparen können. Dann wüsste er, dass die Beratung in der Apotheke insgesamt einen hohen Stellenwert hat. Das lässt sich zum Beispiel aus der Existenz der Arzneimittelpreisverordnung schließen. Sie soll den Preiswettbewerb zwischen Apotheken verhindern, gleichzeitig regelt sie auch das Honorar für eine angemessene Beratung der Patienten und Kunden.

 

Die Bedeutung der Preisverordnung bekräftigte das Ober­verwaltungsgericht Lüneburg erst dieser Tage. Jede Vorteilsgewährung beim Kauf rezeptpflichtiger Arzneimittel sei ein Verstoß gegen die Preisvorschriften, so die Richter (siehe dazu Arzneimittel: EU-Kommission will transparente Preise). In diesem Fall ging es um Zuzahlungsgutscheine. Dieses nun juristisch endgültig gestoppte Modell, dem Patienten auf Umwegen die Zuzahlung zu erlassen, ist gar nicht so weit weg von Haucaps Vorschlägen. Das sollte dem Chef der Monopolkommission zu denken geben.

 

Daniel Rücker

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