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Arzneimittel

EU-Kommission will transparente Preise

29.03.2011  17:57 Uhr

Von Daniel Rücker / Die Europäische Kommission hat angeregt, die Transparenzrichtlinie in Bezug auf die Arzneimittelpreise zu überarbeiten. Ziel ist es, die Entscheidungen der Mitgliedsstaaten über Preisfestsetzungen und Erstattungsregeln nachvollziehbarer zu machen.

Die EU will damit den freien Arzneimittelverkehr innerhalb ihrer Grenzen fördern, auch wenn die einzelnen Mitgliedsstaaten weiterhin die Preise festlegen dürfen. Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani erwartet, dass Transparenz bei der Preisbildung zu mehr Wettbewerb und letztlich auch zu günstigeren Preisen führen wird. Außerdem soll der Zugang zu neuen Arzneimitteln erleichtert werden.

 

Die europäische Kommission hatte im Juli 2009 Verzögerungen bei den Verfahren zur Preisfestsetzung und zur Erstattung festgestellt. Es sei an der Zeit, die nunmehr 21 Jahre alte Richtlinie (RL 89/105/EWG) zu erneuern. Die Öffentlichkeit rief er auf, bis zum 25. Mai Vorschläge einzureichen. Dabei soll vor allem der Frage nachgegangen werden, ob die Transparenzregeln aus der Richtlinie von 1989 mit der Entwicklung innovativer Arzneimittel vereinbar ist und welchen Einfluss Kostendämpfungsregeln sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes haben. Außerdem will die Kommission diskutieren, ob die Transparenzrichtlinie auch für Medizinprodukte gelten soll und wie Verstöße gegen die Richtlinie geahndet werden, etwa wenn ein Staat Preise und Erstattungshöhen zu spät festsetzt.

 

Die EU-Kommission hat das Thema Arzneimittelpreisbildung auf ihre Agenda gesetzt, weil jeder Mitgliedsstaat Preisfestsetzung und Erstattung im eigenen Krankenversicherungssystem selbst organisiert, daraus aber potenzielle Handelshemmnisse und die Möglichkeit zur Diskriminierung ausländischer Anbieter er-wachsen.

 

Mit der Transparenzrichtlinie sollen nachvollziehbare Regelungen in allen Mitgliedsstaaten geschaffen werden, damit pharmazeutische Unternehmen aus anderen Staaten keine Nachteile beim Marktzugang haben. Letztlich profitierten davon die Patientinnen und Patienten, so die EU-Kommission.

 

In der Transparenzrichtlinie 89/105/EWG ist festgelegt, welche verfahrenstechnischen Verpflichtungen die Mitgliedsstaaten haben, im Interesse der Pharmaunternehmen, rechtzeitig über Preise und Erstattung von Arzneimitteln zu entscheiden. Gleichzeitig beachtet die Richtlinie aber auch den Grundsatz, dass die EU möglichst wenig in die Sozialversicherungssysteme der Staaten eingreife. / 

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