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AOK

Zweifelhafte Rabattquoten

30.03.2010  16:46 Uhr

Von Stephanie Schersch / Die Drohbriefe der AOK an Apotheker in Baden-Württemberg sorgen bei den Apothekern weiter für befremden. Die von AOK-Vize Christopher Hermann kritisierten vermeintlich zu niedrigen Rabattquoten der einzelnen Apotheken haben die Branche überrascht.

 

Unklar ist, auf welcher Basis die AOK die Quoten berechnet hat. Die Zahlen liegen zum Teil deutlich unter den Werten, welche die Rechenzentren für die Apotheken ermitteln. Deshalb stoßen die angedrohten Sanktionen auf Unverständnis.

»Wir haben die AOK bereits aufgefordert, ihre Berechnungsgrundlage offenzulegen«, sagte Ina Hofferberth, Geschäftsführerin beim Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung (PZ). Bisher habe die Kasse jedoch nicht reagiert. Auch auf Anfrage der PZ wollte die AOK keine konkreten Angaben machen. »Die Daten wurden im Rahmen der regelmäßigen Abrechnungsprüfung ermittelt«, sagte Sprecher Michael Bernatek lediglich. Die Details bleiben somit weiter unklar.

 

Der LAV will nun seine Mitglieder animieren, sich gegen das Vorgehen der AOK zu wehren. »Jede Apotheke sollte die Offenlegung fordern und notfalls den Rechtsweg gehen, wenn die Kasse dieser Aufforderung nicht nachkommt«, sagte Hofferberth. Der LAV selbst habe die AOK-Rabattquoten aller Apotheken ermittelt, die über den Dienstleister VSA abrechnen. Die meisten Apotheken erreichten danach eine Umsetzungsquote von knapp 90 Prozent. »Die Werte, die die AOK jetzt vorgelegt hat, können einfach nicht stimmen.«

 

Allerdings hat die AOK bei ihren Berechnungen in strittigen Fällen ihre eigene Rechtsauffassung zugrundegelegt. Der Begriff »identische Packungsgröße« wurde im Sinne der Normgrößenverordnung ausgelegt. »Ein identischer Indikationsbereich wurde dann als gegeben erkannt, wenn mindestens eine Indikation beider Arzneimittel deckungsgleich ist«, sagte Bernatek. Der Deutsche Apothekerverband vertritt eine andere Rechtsauffassung.

 

Hofferberth glaubt nicht, dass allein die Auslegung der AOK die Unterschiede zwischen den Berechnungen der Kasse und denen der Rechenzentren erklärt. Die Apotheker in Baden-Württemberg seien durch das Vorgehen der Kasse verunsichert. »Die AOK spricht von Vertragsstrafen bis zu 25 000 Euro. Bei diesen Beträgen bekommen Apotheker Existenzängste«, sagte sie. »Wir raten unseren Mitgliedern aber, so gewissenhaft zu arbeiten wie bisher und die Rabattverträge auf Basis unserer Rechtsauffassung umzusetzen.« /

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