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Versandhandel

Gutachten vom DocMorris-Anwalt

23.03.2009  14:55 Uhr

Kommentar: Heiße Luft

Es ist das gute Recht des Bundesverbandes der Versandapotheken, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gegen ein Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel zu kämpfen. Bei der Wahl der Mittel zeigt der Lobbyverband allerdings wenig Einfallsreichtum. Ein bestelltes Gutachten von einem Juristen, der bereits den Versandhändler und Apothekenketten-Fan DocMorris vertreten hat und aktuell im Fremdbesitzverfahren vertritt, liefert keine stichhaltigen Argumente gegen ein Versandverbot rezeptpflichtiger Medikamente. Das Gutachten behauptet ein vermeintlich neues Berufsbild des Homecare-Versorgungsapothekers, dessen Berufsfreiheit durch ein solches Verbot in verfassungswidriger Weise beeinträchtigt wäre. Dabei verkennt der Gutachter, dass es den Nur-Versandhändler in der deutschen Realität nicht gibt. Versandhandel ist ausschließlich Inhabern einer Präsenzapotheke erlaubt, die auf diesem Weg zusätzlich Arzneimittel abgeben können. Zum Glück für die Verbraucher: Die Regelung dient ihrer Sicherheit und Gesundheit.

 

Uta Grossmann

Ressortleitung Wirtschaft & Handel

Koenig sprach sich dafür aus, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln »scharf zu regulieren, aber nicht zu verbieten«. Sein Gutachten behauptet, durch die Legalisierung des Rx-Versandhandels habe sich eine »Homecare-Versorgungsapotheke« als neuartiges Dienstleistungsangebot etabliert. Koenig konstruiert damit quasi einen eigenständigen Beruf, der durch ein Rx-Versandverbot unmöglich gemacht würde. Ein solches Berufsverbot sei verfassungswidrig.

 

Nachdem der Gesundheitsausschuss des Bundesrates am 18. März mit elf zu vier Stimmen bei einer Enthaltung für ein Versandhandelsverbot für Rx-Arzneimittel gestimmt hat (siehe dazu Versandverbot: Dreyer erwartet Zustimmung im Bundesrat), entscheidet das Plenum der Länderkammer am 3. April. Sollte auch hier das Votum positiv ausfallen, würde sich der Bundestag mit der Initiative von Sachsen und Bayern befassen. Die Freistaaten möchten das Versandhandelsverbot am liebsten an die bereits in den Bundestag eingebrachte Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) anhängen.

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