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Skonti-Modelle

Wettbewerbshüter reichen Klage ein

18.03.2015  09:26 Uhr

Von Ev Tebroke / Jetzt ist die Justiz am Zug: Das Landgericht Aschaffenburg wird die Rechtmäßigkeit gängiger Skonto-Modelle des Pharmagroßhandels prüfen. Die Wettbewerbszentrale hat wie angekündigt vergangene Woche ihre Klage gegen den Großhändler AEP angereicht.

Das Verfahren soll demnach klären, ob die von AEP gewährten Rabatte rechtlich legitim sind oder ob sie gegen die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) verstoßen. Laut Verordnung erhält ein Großhändler bei Rx-Produkten einen Fixzuschlag von 70 Cent pro Packung. Zusätzlich kann er auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers einen Höchstzuschlag von 3,15 Prozent erheben. Aus Sicht der Wettbewerbshüter ist auch der Preisnachlass für den Apotheker nur innerhalb dieser Spanne zulässig. In ihrer Klage beziehen sie sich dabei auf § 78 des Arzneimittelgesetzes sowie auf § 2 der AMPreisV.

In der Summe gewährt AEP jedoch Preisnachlässe, die über dieser festgelegten Höchstspanne liegen: So erhalten Kunden bei Produkten mit einem Preis von bis zu 70 Euro, die innerhalb von 10 Tagen bezahlt werden, 3 Prozent Rabatt sowie 2,5 Prozent Skonto. Bei teureren Produkten gibt es in diesem Zahlungszeitraum 2 Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto.

 

Für die Wettbewerbszentrale ist es ein Musterprozess: »Die Frage nach der Rechtmäßigkeit von Skonti wird seit Jahren diskutiert«, betonte Christiane Köber aus der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. Es müsse rechtlich geklärt werden, wie streng der Gesetzgeber die Preisvorschrift definiert und ob Skonti letztlich genauso zu bewerten sind wie Rabatte. Dass es den Großhändler AEP getroffen habe, liege schlicht an der Tatsache, dass dieser eine sehr transparente Preispolitik biete, so Köber.

 

Strenge Auslegung

 

Ob Skonti unter das Preisrecht fallen, wird bislang unterschiedlich bewertet. Jedoch zeigen laut Wettbewerbszentrale mehrere Urteile, dass der Gesetzgeber zu einer strengen Auslegung des Preisrechts tendiert. /

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