Pharmazeutische Zeitung online
Notdienstpauschale

Rund 253 Euro für das vierte Quartal

18.03.2014  16:52 Uhr

Von Stephanie Schersch / Für jeden im vierten Quartal 2013 geleisteten Notdienst erhalten die Apotheker einen pauschalen Zuschuss von 252,75 Euro. Das hat der Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands vergangene Woche entschieden.

Zwischen Anfang Oktober und Ende Dezember haben insgesamt 20 370 Apotheken ganze 108 243 Notdienste geleistet. Für jeden dieser Dienste erhalten sie einen pauschalen Zuschuss, der Ende März auf ihren Konten eingehen soll.

 

Die Notdienstpauschale war 2013 neu eingeführt und erstmals für die Monate August und September ausgezahlt worden. Knapp 224 Euro hatten die Apotheker für jeden in diesem Zeitraum geleisteten Notdienst bekommen – deutlich weniger als der nun für das vierte Quartal veranschlagte Betrag. Ein Grund dafür war der auf nur zwei Monate verkürzte Einzahlungszeitraum. Zur Finanzierung der Notdienstpauschale müssen die Apotheker für jede abgegebene Rx-Packung 16 Cent in den Notdienstfonds einzahlen. Das so gesammelte Geld wird abzüglich der Verwaltungskosten anschließend pro Notdienst an die Apotheken verteilt.

 

Wie viele Rx-Packungen die jeweilige Apotheke an Kassenpatienten ausgehändigt hat, ermitteln die Rechenzentren automatisch. Die Zahl der an Privatpatienten und Selbstzahler abgegebenen Packungen muss die Apotheke hingegen per Selbsterklärung über einen speziellen Rezeptvordruck an den Fonds melden. Im Rahmen der ersten Auszahlung hatte das nicht immer reibungslos geklappt. Rund 800 Apotheken hatten die Daten nicht rechtzeitig gemeldet oder falsche Angaben gemacht. So hatten einige Apotheker etwa nur die Zahl der Packungen angegeben, die sie im Notdienst an Patienten der Privaten Krankenversicherung (PKV) abgegebenen hatten. Tatsächlich ist aber die Zahl der PKV-Rezepte aus einem ganzen Monat ausschlaggebend. Für diese Apotheken musste die Zahl der Packungen daher geschätzt werden.

 

Im zweiten Anlauf hat die Abwicklung nun besser funktioniert. Deutlich weniger Apotheken hätten die rechtzeitige Meldung verpasst, mit falschen oder unvollständigen Angaben habe es fast gar keine Probleme mehr gegeben, sagte Fondsgeschäftsführer Rainer Gurski der Pharmazeutischen Zeitung. Die genauen Zahlen wollte er allerdings nicht verraten. »Ich bin zufrieden, auch wenn es natürlich noch Potenzial nach oben gibt«, so Gurski. Das Prozedere müsse sich auf allen Seiten zunächst weiter einspielen.

 

46 Euro Gebühr

 

Apotheken, die dem Fonds die PKV-­Rezepte nicht gemeldet haben, müssen auch dieses Mal wieder 46 Euro zahlen. Das Geld deckt den Aufwand, der dem Fonds durch die Schätzung der Packungszahl entstanden ist. Dabei kommt ein Algorithmus zum Einsatz, der die durchschnittliche Zahl der Rx-Arzneimittel für Privatversicherte in den neuen und alten Bundesländern zugrunde legt. /

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