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Bundesrat

Länder empfehlen Versandverbot

20.03.2012  17:10 Uhr

Von Daniel Rücker / Überraschung im Bundesrat. Die Bundes- länder haben sich im Gesundheitsausschuss der Länderkammer mit großer Mehrheit darauf verständigt, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln wieder zu verbieten.

Die uneingeschränkte Zulassung des Versandhandels habe zu einer Verminderung der Patientensicherheit geführt, begründet der Gesundheitsausschuss seine Entscheidung aus der vergangenen Woche. Beantragt hatte der Freistaat Bayern das Verbot. Am 30. März wird sich das Plenum des Bundesrates in der Debatte um das Arzneimittelrechtsänderungsgesetz mit der Empfehlung auseinandersetzen.

Die Bundesregierung hatte im Jahr 2004 den Versandhandel mit Arzneimitteln zugelassen. Nach europä­ischem Recht hätte sie jedoch nur den Versand von OTC-Arzneimitteln erlauben müssen. Dies hatte der Europä­ische Gerichtshof am 11. Dezember 2003 entschieden.

 

Der Gesundheitsausschuss begründet seine Empfehlung mit der großen Zahl illegaler Versandhandelsangebote, die der Patient nicht von legalen Versendern unterscheiden könne. Etwa die Hälfte aller im Internet angebotenen Arzneimittel seien gefälscht. Auch das von der Bundesregierung eingeführte Gütesiegel schaffe keine wirkliche Sicherheit, weil es der Verbraucher nicht von gefälschten Siegeln unterscheiden könne.

 

Als weiteren Grund für ein Versandhandelsverbot nennt der Gesundheitsausschuss die Pick-up-Stellen. Diese könnten wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nur beseitigt werden, wenn der Versandhandel generell verboten werde. Für die Sicherheit der Patienten und den Erhalt der gut funktionierenden Arzneimittelversorgung über Apotheken sei es notwendig, den Versandhandel zu verbieten. Dies sei auch verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

 

Bereits im Jahr 2009 wollte der Gesundheitsausschuss des Bundesrates den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln verbieten. Bayern und Sachsen waren hierbei die treibenden Kräfte. Am Ende stimmte dem aber weder das Bundesrats-Plenum noch der Bundestag zu. Die damals regierende Große Koalition lehnte das Vorhaben mehrheitlich ab, während die Linke es unterstützte. Die FDP wollte zumindest Pick-up-Stellen verbieten.

 

Wenn das Bundesrats-Plenum die Empfehlung des Gesundheitsausschusses unterstützt, dann wird sich die Bundesregierung mit dem Versandhandelsverbot beschäftigen. Allerdings kann sie an dieser Stelle das Votum des Bundesrates noch übergehen. Erst im zweiten Durchlauf des Gesetzes müssen sich Bundesrat und Bundestag verständigen, womöglich erst im Vermittlungsausschuss. Eine Prognose über den weiteren Fortgang ist deshalb schwierig.

 

Richtige Richtung

 

Bei der Apothekerschaft wird das Engagement der Länder für eine sicherere Arzneimittelversorgung mehrheitlich begrüßt. ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf sagte zu der Empfehlung des Bundesrats-Gesundheitsausschusses, den Versandhandel zu verbieten: »Es dürfte sich bereits seit langer Zeit herumgesprochen haben, dass bei der ABDA die Fans des Versandhandels in eine Telefonzelle passen. Denn das Thema, um das es hier eigentlich geht, lautet: Patientensicherheit. Die Diskussion im Bundesrat geht in die richtige Richtung, nämlich in Richtung Verbraucherschutz.« /

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