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Arzneimittelversorgung

Meldepflicht gegen den Engpass

15.03.2017  09:58 Uhr

Von Ev Tebroke, Berlin / Mehr Transparenz in der Handelskette und mehr Druck auf die Pharmaindustrie: Das fordern Vertreter von Kassen, Ärzten und Apothekern angesichts vermehrter Lieferprobleme bei versorgungskritischen Wirkstoffen. Eine öffentliche Meldepflicht soll Versorgungsnotständen vorbeugen. Die Ursachen für das Problem bleiben dabei unberücksichtigt.

Das Vorhaben der Koalition, eine Meldepflicht für Hersteller gegenüber Klinik­apotheken einzuführen, sei ein begrüßenswerter erster Schritt, langfristig aber nicht ausreichend. Darin waren sich die Experten vergangene Woche in Berlin auf einer Veranstaltung der AOK Baden-Württemberg (BaWü) einig. Nötig seien Sanktionsmöglichkeiten. Auch eine überprüfbare Mindestvorratshaltung sei notwendig. Um Lieferengpässen besser vorzubeugen, sollten Hersteller drohende Versorgungsausfälle verpflichtend an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden müssen. Bestenfalls sollten gleich alle an der Handelskette Beteiligten, also Pharmahersteller, Großhandel und Apotheken, das Bundesinstitut über Lagerbestände und Lieferprobleme informieren, so der Chef der AOK-BaWü, Christopher Hermann.

Von Versorgungslücken und -engpässen sind vor allem patentgeschützte Wirkstoffe in den Krankenhäusern betroffen. Die Versorgung mit Generika in Apotheken sieht die AOK hingegen nicht gefährdet, wie eine von der Kasse in Auftrag gegebene Forsa-Studie unterstreicht. Demnach haben Apotheken im patentfreien Bereich lediglich bei 0,6 Prozent aller zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegebenen Medikamente ein Lieferversagen des Herstellers dokumentiert. Gleichzeitig gaben aber 40 Prozent der Forsa-Befragten an, in den Apotheken mindestens einmal ein baugleiches Ersatzarzneimittel erhalten zu haben, weil das gewünschte Mittel nicht verfügbar gewesen sei. Dieses gehe jedoch aus den GKV-Abrechnungsdaten nicht hervor, was Hermann als weiteres Anzeichen von Intransparenz wertet. »Niemand hat wirklich einen Überblick.«

 

Während bei Generika alternative Präparate Ersatz bieten können, ist dies bei patentgeschützten Wirkstoffen, die im Klinikbereich zum Einsatz kommen, nicht möglich. Insbesondere bei Lösungen zur Injektion wie Onkologika, Anästhetika und Antibiotika herrsche oft »Versorgungsnotstand«, wie der Präsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA), Rudolf Bernard, betonte. Einer aktuellen ADKA-Umfrage unter Krankenhausapotheken zufolge, sind 280 Wirkstoffe nicht verfügbar, darunter 30, die als versorgungskritisch eingestuft sind. Von diesen 30 wiederum meldeten die Hersteller nur 8 Wirkstoffe an das BfArM. »So geht das nicht weiter«, so Bernard.

 

Der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AKdÄ), Professor Wolf Dieter Ludwig, kritisierte, bislang würden selbst ernste Probleme aufgrund von Lieferengpässen bei versorgungskritischen Arzneimitteln nicht systematisch erfasst. Neben einer sanktionsfähigen Meldepflicht fordert er eine Auflistung aller für die Patientenversorgung unverzichtbaren Arzneimittel durch die medizinischen Fachgesellschaften.

 

Längere Bevorratung

 

SPD-Gesundheitsexperte Professor Karl Lauterbach begrüßt zwar eine öffentliche Liste bei Lieferproblemen. Er appellierte an die Krankenhausapotheken, nicht lieferfähige Wirkstoffe aufzulisten und diese an das BfArM zu melden. Von einer Sanktionspflicht hält er jedoch nichts. Es gelte nun zunächst zu schauen, wie die Pharmaindustrie die neuen Vorgaben einhalte. Es sei eine Art Vertrauensvorschuss nötig, um Lösungen voranzutreiben. 95 Prozent der Arzneimittel gingen direkt vom Hersteller an die Kliniken. Bei der nun geplanten Meldepflicht gebe es mit zwei Verantwortlichen klare Fronten. Die geplanten Neuerungen im Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) erlaubten den Kliniken zudem, bei drohenden Lieferengpässen entsprechende Wirkstoffe über 14 Tage hinaus zu bevorraten und dazu auch im Ausland einzukaufen.

 

Ein erster Schritt zu mehr Transparenz über die Versorgungssituation am Markt ist also gemacht. Kritiker monieren allerdings, dass lediglich die Symptome bekämpft würden, nicht aber die Ursachen von Lieferengpässen an sich. Fakt ist: Rabattverträge über generische Wirkstoffe sind auch weiterhin exklusiv mit nur einem Hersteller möglich. Die von vielen Seiten geforderte Mehrfachvergabe fand keinen Eingang in das neue Pharmagesetz. /

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