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Berufsvorschriften

EU soll sich nicht einmischen

15.03.2017  09:58 Uhr

Von Anna Pannen / Welche Regeln und Vorschriften hierzulande für bestimmte Berufe gelten, ist Sache der Bundesrepublik – und nicht der Europäischen Union. Das haben Bundestag und Bundesrat vergangene Woche klargestellt. Gegen einen Plan der EU-Kommission sprachen sie eine sogenannte Subsidiaritätsrüge aus. Mit diesem Mittel können EU-Mitgliedstaaten Einspruch gegen Vorgaben der Kommission erheben und darauf pochen, dass bestimmte Entscheidungen Ländersache sind.

 

Hintergrund ist das geplante Dienstleistungspaket der EU-Kommission: Das Papier soll es Unternehmen und Freiberuflern leichter machen, ihre Dienste auch über Ländergrenzen hinweg anzubieten. Die Vorgaben für bestimmte Berufe sollen dafür EU-weit noch weiter vereinheitlicht werden.

Bislang konnten einzelne EU-Staaten ihre Berufsregeln einfach ändern, wann und wie sie wollten. Das Dienstleistungspaket sieht vor, dass sie solche Schritte in Zukunft erst bei der Kommission anmelden und umfassend begründen müssen. Diese will erst prüfen, ob die Regeln verhältnismäßig sind und sie gegebenenfalls ablehnen dürfen.

 

Insbesondere freie Berufe wehren sich gegen diesen Plan, auch die deutschen Apotheker sind dagegen. Schließlich seien die Regeln für ihren Berufsstand hierzulande bewährt und sinnvoll. Die ABDA nannte es begrüßenswert, dass sowohl Bundestag als auch Länderkammer nun mit einer Subsidiaritätsrüge gegensteuern. Der Bundesrat bezeichnete den Plan der Kommission als unangemessen und höchst bedenklich. Er greife erheblich in die Souveränität der Mitgliedsstaaten und nationale Hoheitsrechte ein und sei insofern nicht mit dem Demokratieprinzip vereinbar.

 

Ob eine Subsidiaritätsrüge tatsächlich dazu führt, dass die EU-Kommission von einem Vorhaben abweicht, ist laut ABDA jedoch fraglich. Denn dafür müssten sich viele andere EU-Staaten der Kritik anschließen. Bislang gab es nur einen einzigen Fall, in dem ein EU-Gesetz durch dieses Mittel gestoppt wurde. Der ABDA zufolge sind Subsidiaritätsrügen dennoch politisch sinnvoll, da sie den Inhalt von Rechtsakten zumindest beeinflussen können. /

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