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Kabinettsbeschluss

Arzneimittelgesetz auf dem Weg

16.03.2016  09:11 Uhr

Von Ev Tebroke / Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum geänderten Arzneimittelgesetz (AMG) beschlossen. Dieser regelt für Apotheker unter anderem auch das Verbot der Belieferung von Online-Verschreibungen. Zudem enthält es eine Aktualisierung des Berufsbilds.

Die Novelle, die in erster Linie Regelungen über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln an EU-Vorgaben anpassen soll, bringt auch einige andere arzneimittelrechtliche Änderungen auf den Weg. Das Gesetz soll im August 2016 in Kraft treten.

Wie erwartet, ist in der Bundesapothekerordnung das Berufsbild des Apothekers nun weiter gefasst. Künftig gelten demnach auch Lehre und Forschung sowie die öffentliche Verwaltung als typische Tätigkeitsbereiche. So würden die berufliche Situation und die Betätigungsfelder der Apotheker besser als bisher dargestellt, heißt es in der Begründung. Die Politik kommt damit langjährigen Forderungen der Apotheker nach einer erweiterten Berufsdefinition nach. Auch der Bundesrat hatte das Anliegen unterstützt.

 

Was die Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten betrifft, so müssen Apotheker künftig bei der Belieferung von Online-Rezepten vorsichtig sein. »Wenn es für den Apotheker offenkundig ist, dass eine Verschreibung ohne direkten Kontakt mit dem Arzt, beispielsweise über ein Internetportal, erfolgt ist, darf das Arzneimittel nicht abgegeben werden«, so der Wortlaut des Gesetzes. Nur in begründeten Fällen sei eine Ausnahme möglich, etwa wenn die Person dem Arzt aus einem vorangegangenen direkten Kontakt hinreichend bekannt sei und es sich lediglich um eine Wiederholungs- oder Folgeverordnung handele.

 

Die Regelung soll Patienten vor dem Risiko von Fehldiagnosen schützen. Laut Bundesgesundheitsministerium sind Behandlungen und Diagnosen über das Telefon oder über das Internet unzureichend. Eine ausschließliche Fernbehandlung sei zudem nach dem ärztlichem Berufsrecht verboten.

 

Impfstoffversorgung

 

Auch das Thema Impfstoffversorgung ist in der Novelle berücksichtigt. Um Versorgungs- und Lieferengpässen in diesem Bereich besser vorbeugen zu können, dürfen die zuständigen Bundesbehörden künftig darüber informieren, wie viele freigegebene Arzneimittelchargen verfügbar sind. Die Angaben sollen es beispielsweise der Ständigen Impfkommission und den medizinischen Fachgesellschaften ermöglichen, Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Lieferengpässen vorzubereiten. /

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