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Notdienstpauschale

Ministerium legt Gesetzentwurf vor

12.03.2013  19:33 Uhr

Von Anna Hohle / Das geplante Gesetz für eine Notdienst­pauschale geht in die nächste Runde: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat nun einen Referentenentwurf vorgelegt. Das Papier lässt allerdings noch einige Fragen offen.

Unter dem etwas sperrigen Titel Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) fasste das BMG in dieser Woche die geplanten Änderungen im Apothekengesetz, im Arzneimittelgesetz und in der Arzneimittelpreisverordnung zusammen. Der Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen jene Punkte, die Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bereits Ende Februar angekündigt hatte.

 

Notdienst nur nachts?

 

So soll der Festzuschlag auf rezeptpflichtige Medikamente erhöht werden und das so zusätzlich eingenommene Geld in einen zentralen Fonds fließen. Genaue Zahlen nennt der Referentenentwurf nicht. Im Februar war von 16 Cent zusätzlich pro rezeptpflichtigem Medikament die Rede gewesen. Aus dem Fonds sollen Apotheker »für jeden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages vollständig erbrachten Notdienst einen pauschalen Zuschuss« erhalten. Die genaue Höhe des Zuschusses ist noch offen. Auch schreibt der vorgelegte Referentenentwurf nicht eindeutig fest, dass die Pauschale auch für tagsüber erbrachte Notdienste, etwa an Sonn- und Feiertagen, gilt.

Den Plänen zufolge soll der Deutsche Apothekerverband (DAV) den Fonds errichten und verwalten, wobei das BMG die Aufsicht führt. Der DAV soll auch für jedes Quartal die genaue Summe festlegen, die Apotheker an den Fonds abführen müssen. Der einzelne Apotheker soll dieses Geld künftig »nach jedem Quartalsende spätestens bis zum Ende des folgenden Monats« entweder an ein Rechenzentrum abführen, oder, falls er kein Rechenzentrum in Anspruch nimmt, durch eine Selbsterklärung direkt in den Fonds einzahlen. Da deutsche Apotheken fast ausschließlich mit Rechenzentren zusammenarbeiten, scheint dieser Passus des Entwurfs insbesondere auf ausländische Versandapotheken abzuzielen: Sie müssten sich somit auch an der Notdienstpauschale beteiligen.

 

Die Rechenzentren wiederum sollen dem DAV spätestens zwei Wochen nach Quartalsende übermitteln, wie viele Packungen rezeptpflichtiger Arzneien jede Apotheke im Quartal abgegeben hat. Kompliziert könnte es bei der Erfassung der an Selbstzahler abgegebenen Präparate werden: Der Entwurf des BMG sieht vor, dass der DAV jedes Quartal »durch Erhebungen am Markt« ermitteln soll, wie viele verschreibungspflichtige Medikamente in deutschen Apotheken insgesamt an Selbstzahler abgegeben wurden. Darüber hinaus soll die Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten Zahlen zur Verfügung stellen. Auf Basis dieser Daten soll der DAV dann den Selbstzahler-Anteil für jede einzelne Apotheke ermitteln.

 

Auch legt der Entwurf fest, dass der DAV regelmäßig einzelne Apotheken und Rechenzentren auf die korrekte Abwicklung der Festzuschlagsanteile hin überprüfen darf. Dafür sollen DAV-Prüfer die jeweiligen Betriebsräume betreten und Unterlagen einsehen dürfen.

 

Dialog im Ministerium

 

Am Dienstag waren Vertreter der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zu einem ersten Gespräch über den Gesetzentwurf ins BMG geladen. Man habe dort der »Grundkonstruktion« des Entwurfs zugestimmt, erklärte ein ABDA-Sprecher. Der Dialog sei konstruktiv und sachlich verlaufen. Auch das BMG habe zugesagt, das Verfahren nun so schnell wie möglich voranzutreiben.

 

Vor dem Gespräch hatte die ABDA allerdings mitgeteilt, es seien noch viele Details zu klären. Etwa die Frage, ob auch Notdienste tagsüber unter die Neuregelung fallen. Ob diese Fragen im BMG zur Sprache kamen, erklärte die ABDA nicht. Beim BMG selbst wollte man detaillierte Fragen zum Referentenentwurf noch nicht beantworten. Dort hieß es lediglich, der Entwurf befinde sich in der Ressortabstimmung. /

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