Modafinil aus der BTM-Pflicht entlassen
PZ / Die Verschreibung von Modafinil (Vigil®) kann und muss ab sofort auf einem normalen Rezept erfolgen. Denn der Wirkstoff ist nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. Dies beschloss die Bundesregierung in der 21. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften. Weder im klinischen Prüfprogramm noch im zehnjährigen Einsatz auf dem deutschen Markt haben sich Hinweise auf eine Missbrauchs- oder Abhängigkeitsentwicklung ergeben, meldet Hersteller Cephalon. Das Mittel ist unter anderem zur Behandlung exzessiver Tagesschläfrigkeit bei Patienten mit Narkolepsie zugelassen.