Pharmazeutische Zeitung online

Ja, nein oder vielleicht

06.03.2012  16:19 Uhr

Jedem ab 16 Jahre soll zukünftig in regelmäßigen Abständen die Frage gestellt werden, ob er oder sie bereit ist, nach dem Tod Organe zu spenden oder noch Bedenkzeit braucht. Vertreter aller Bundestagsfraktionen einigten sich vergangene Woche auf eine entsprechende Änderung des Transplantationsgesetzes (lesen Sie dazu Organspende: Kassen sollen Bürger befragen).

 

Diese Lösung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Umfragen zeigen, dass drei von vier Deutschen prinzipiell bereit wären, nach dem Tod Organe oder Gewebe zu spenden. Tatsächlich ist heute aber nicht einmal jeder Vierte im Besitz eines Organspendeausweises. Diese Diskrepanz gilt es wettzumachen. Denn sie bedeutet für viele schwerkranke Menschen das Todesurteil. Jeden Tag sterben drei bis vier Menschen in Deutschland, weil sie vergeblich auf eine neue Niere, Leber oder ein Spenderherz gewartet haben.

 

Wenn nun jeder immer wieder mit dem Thema Organspende konfrontiert wird, steigen die Chancen, dass sich mehr Bürger für ein »Ja, ich will« bei der Organspende entscheiden. Jeder Einzelne zählt. Es ist aber unrealistisch zu erwarten, dass ein Brief der Krankenkasse, der alle paar Jahre ins Haus flattert, viel mehr bewirkt als die ständigen Appelle in den vergangenen Jahren. Wahrscheinlicher hingegen ist, dass viele Bürger die Entscheidung weiterhin vor sich herschieben werden. Das ist dem geänderten Gesetz zufolge auch ihr gutes Recht. Trotzdem muss die Frage erlaubt sein, warum man von Menschen, die keine Organe spenden wollen, nicht fordern kann, dass sie einmal klar Nein dazu sagen. Wenn für all jene, die sich nicht äußern, die sogenannte Widerspruchslösung gelten würde und sie damit zu den Spendewilligen gehörten, ließen sich vermutlich mehr Menschenleben retten.

 

Hinzu kommt, dass auch in Zukunft zentrale Fragen des Themas Organspende unbeantwortet bleiben. Viele Menschen wird das verunsichern. Ein Beispiel ist das Hirntodkonzept. Lebt ein Hirntoter noch oder ist er schon tot? Was ist mit den Patientenverfügungen? Darin begrenzen die meisten Menschen intensivmedizinische Maßnahmen. Für die Organentnahme sind diese aber eine zwingende Voraussetzung. Auch müssen Krankenhäuser ihrer Meldepflicht stärker nachkommen. Nicht einmal die Hälfte aller Hirntodfälle wurde im Jahr 2010 gemeldet, bemängelt zum Beispiel die Deutsche Hospiz Stiftung.

 

Der Informationsbedarf zur Organspende ist in der Bevölkerung also weiterhin hoch. Das Engagement vieler Apotheker auf diesem Gebiet kann man nur loben. Wir können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Informationen zur Organspende bei den Menschen ankommen und die Bereitschaft wächst, das Kreuzchen auf dem Formular bei »ja« zu setzen.

 

Sven Siebenand

Stellvertretender Chefredakteur

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