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Klinische Pharmazie

DPhG und BAK schreiben Stipendien aus

08.04.2008  17:29 Uhr

Klinische Pharmazie

<typohead type="3">DPhG und BAK schreiben Stipendien aus

Die DPhG schreibt zusammen mit der Bundesapothekerkammer für die Jahre 2008/2009 Stipendien aus. Die Stipendien werden für herausragende Projekte auf dem Gebiet der Klinischen Pharmazie vergeben, zu denen es bereits publizierte Vorarbeiten gibt.

 

Die Stipendien bestehen aus Sach- und/oder Personalkosten für ein Jahr. Die Anzahl und Höhe der zu vergebenen Stipendien hängen von der Zahl der Bewilligungen ab. Beantragt werden kann maximal eine Doktorandenstelle plus Sachkosten.

 

Die Stipendien werden an Wissenschaftler/innen vergeben, die möglicht die Approbation als Apotheker besitzen und an der Ausbildung der Pharmazie-Studierenden beteiligt sind. Die Bewerber müssen Mitglied der DPhG sein und sollen in der Regel die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen sowie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

 

Anträge auf Bewilligung eines Stipendiums müssen vom Bewerber selbst gestellt werden. Folgende Angaben und Unterlagen müssen der Bewerbung beigefügt werden:

 

Angaben zur Person (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweis der DPhG-Mitgliedschaft)

Nachweis über die Lehrtätigkeit in der Klinischen Pharmazie

Bericht über die Vorarbeiten zum beantragten Projekt, mit Publikationen

detaillierte Beschreibung des geplanten Forschungsvorhabens

Zeitplan, Kostenplan (detaillierte Material- und Personalkosten)

Angaben, welche Zuwendungen von anderer Seite zur Verfügung stehen beziehungsweise beantragt wurden.

Die Anträge werden entsprechend den Richtlinien und Qualitätsanforderungen der DFG begutachtet. Die Annahme des Stipendiums verpflichtet den/die Begünstigte(n)

zu den im Bewilligungsschreiben genannten Terminen schriftlich über den Stand der Arbeit zu berichten,

der DPhG umgehend mitzuteilen, wenn er/sie während des Zeitraumes der Bewilligung von dritter Seite eine Zuwendung für das Projekt erhält,

die Ergebnisse in einem renommierten Journal mit dem Hinweis auf die Förderung durch die DPhG zeitnah zu publizieren.

 

Kommt ein(e) Stipendiat(in) den Verpflichtungen gegenüber der DPhG nicht nach, so kann die DPhG die Rückzahlung des Stipendiums verlangen. Bewerbungen sind bis zum 31. Mai 2008 (Eingang) unter Beifügung sämtlicher Unterlagen (dreifach) an den Präsidenten der DPhG zu senden (Prof. Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz, Institut für Pharmazeutische Chemie, Zentrum für Arzneimittelforschung, Entwicklung und Sicherheit, Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Max-von-Laue-Str. 9, 60438 Frankfurt am Main).

 

Professor Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz (Präsident der DPhG)

Prof. Dr. Ulrike Holzgrabe (Altpräsidentin der DPhG)

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