Pharmazeutische Zeitung online
Arzneimittelmarkt

Bundestag stimmt für Spargesetz

26.02.2014  09:48 Uhr

Von Stephanie Schersch / Vergangene Woche hat der Bundestag das sogenannte 14. SGB-V-Änderungsgesetz verabschiedet. Mit der Novelle will die Koalition den Ausgabenanstieg im Arzneimittelbereich bremsen. Auch auf die Apotheker kommen Mehrbelastungen zu.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ist zufrieden. Ganze 650 Millionen Euro würden die Krankenkassen jährlich über das neue Gesetz sparen, sagte er im Bundestag. Zugleich sichere man »eine bezahlbare Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau«.

 

Preisstopp und Rabatt

 

Die Novelle verlängert das Preismoratorium für patentgeschützte Arzneimittel bis Ende 2017. Der Hersteller­rabatt für diese Präparate steigt zudem leicht auf 7 Prozent. Erst zu Jahres­beginn war der befristet erhöhte Abschlag von 16 Prozent auf seine ursprüngliche Höhe von 6 Prozent gefallen. Im Gegenzug verzichtet die Politik darauf, auch für Arzneimittel auf dem sogenannten Bestandsmarkt eine Nutzenbewertung vorzuschreiben.

 

Einschnitte kommen auch auf die Apotheker zu. So stellt das Gesetz klar, dass künftig der Erstattungspreis Grundlage für die Berechnung aller Zu- und Abschläge in den Vertriebsstufen ist. Bislang ist für diese Spannen der höhere Listenpreis aus­schlag­gebend. Für Großhandel und Apotheken bedeutet das sinkende Margen bei allen Präparaten mit Erstattungsbetrag. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände rechnet allein für 2014 mit Einbußen in Höhe von 3,5 Millionen Euro.

 

Um die Austausch-Verbotsliste soll sich in Zukunft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kümmern, auch das regelt das neue Gesetz. Union und SPD ziehen damit die Konsequenzen aus den zähen Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Apothekern, die monatelang zu keiner Einigung über die Liste gekommen waren. Das Problem werde nun »auf eine andere institutionelle Entschei­dungs­ebene gehoben«, sagte die SPD-Abgeordnete Martina Stamm-Fibich im Bundestag. Bis Ende September hat der G-BA nun Zeit, die Austausch-Verbotsliste vorzulegen (lesen Sie dazu Austausch-Verbotsliste: Apotheker wollen mitreden).

 

Mit Blick auf den Generikamarkt hatten Union und SPD ihren Gesetzentwurf in letzter Minute abgeändert. Für Nachahmerprodukte wurde der 7-prozentige Herstellerrabatt gestrichen. Auf Generika ohne Festbetrag fallen damit auch in Zukunft nur 6 Prozent Abschlag an. Nachahmer mit einer Erstattungshöchstgrenze sind ohnehin von dem Rabatt ausgenommen. Für alle Arzneimittel mit Festbetrag entfällt zudem das Preismoratorium – auch davon profitieren vor allem die Nachahmer. Im Generikamarkt sorge »ein guter Wettbewerb für eine entsprechende Preisregulierung«, begründete Gröhe die Ausnahmen.

 

Die Opposition lobte diese Änderungen. Mit dem Ende der Nutzenbewertung im Bestandsmarkt sind sowohl Grüne als auch Linkspartei hingegen gar nicht einverstanden. Die Linken-Gesundheitspolitikerin Kathrin Vogler sieht darin einen »äußerst fragwürdigen Deal zugunsten der Pharmaindustrie«. Die Grünen-Abgeordnete Kordula Schulz-Asche sprach von einem Armutszeugnis schwarz-roter Gesundheitspolitik.

 

Das wollte der CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich so nicht stehen lassen. Er verwies auf methodische und juristische Probleme, die eine Nutzenbewertung bereits zugelassener Medikamente mit sich gebracht hätte. Das Einsparvolumen hätten die Kassen zudem auf gerade einmal 230 Millionen Euro geschätzt. Damit hätte der Aufwand in keinem Verhältnis zum Erfolg gestanden, sagte Hennrich. Bei der abschließenden Beratung wurde das Gesetz schließlich mit den Stimmen der Großen Koalition angenommen. Die Opposition votierte geschlossen dagegen.

 

Nachholeffekte

 

Die Arzneimittelhersteller fühlen sich durch die neuen Sparregelungen gegängelt. Das Gesetz sei nicht zu Ende gedacht, hieß es beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). »Wer Preise für einen Wirtschaftszweig für mehr als acht Jahre einfriert ohne Unternehmen zumindest einen Inflationsausgleich zu gewähren, erzwingt Nachholeffekte nach dem Ende eines solchen Preisstopps«, sagte BPI-Vize-Hauptgeschäftsführer Norbert Gerbsch. Lob gab es bei dem Verband immerhin für die Entscheidung gegen den Bestandsmarktaufruf und die Ausnahmen für Nachahmerprodukte. Dem schloss sich der Branchenverband Pro Generika an. Der anhaltende Preis- und Rabattdruck auf Nachahmerpräparate werde durch das neue Gesetz »zumindest nicht noch weiter verschärft«, sagte Pro-Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer.

 

Voraussichtlich am 14. März wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen. Am 1. April soll die Novelle dann in Kraft treten. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
THEMEN
Apotheke

Mehr von Avoxa