Pharmazeutische Zeitung online
Drogen

Nasenspray mit Weichspüler

01.03.2011  14:24 Uhr

PZ / Ein neues Drogenproblem breitet sich in Gefängnissen aus: Häftlinge schnupfen eine milchige Flüssigkeit aus Nasensprayflaschen. Eine Analyse ergab nun, dass es sich beim Inhalt der Flaschen um handelsüblichen Weichspüler und die drogenähnliche Substanz GBL handelt.

Im Gefängnis von Remscheid war der deutlich gestiegene Bedarf an Nasenspray aufgefallen. Außerdem hatte ein Spürhund bei einer Kontrolle bei einem der Sprayfläschchen einen Rauschgiftfund angezeigt. Der Inhalt war merkwürdig milchig statt klar. Im Labor zeigte sich, dass nicht, wie vermutet, Cocain oder Speed darin enthalten war, sondern handelsüblicher Weichspüler.

Den Weichspüler konnten die Gefangenen im Gefängnis legal kaufen, um damit in den Zellen ihre Sportsachen von Hand zu waschen. »Jetzt gibt es hier keinen Weichspüler mehr. Unser Wasser ist ohnehin sehr weich«, sagte Anstaltsleiterin Katja Grafweg. Auch in anderen Gefängnissen, wie etwa in Köln, wurde Weichspüler in Nasensprayflaschen entdeckt. Das nordrhein-westfälische Justizministerium hat jetzt alle Gefängnisse des Landes aufgefordert, zu prüfen, ob Weichspüler aus den Anstalten zu verbannen ist.

 

In den Weichspüler-Proben wurde außerdem Gamma-Butyrolacton (GBL) entdeckt. Es ist verwandt mit der Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) und wird im Blut in diese umgewandelt.

 

GHB ist auch als Liquid Ecstacy, K.-o.-Tropfen oder Vergewaltigungsdroge bekannt. Während GHB dem Betäubungsmittelrecht unterliegt, ist GBL weitgehend frei handelbar. Beim Waschmittel-Marktführer, der Düsseldorfer Firma Henkel, betonte eine Sprecherin, dass im hauseigenen Weichspüler kein GBL enthalten ist. Auch beim Industrieverband für Waschmittel in Frankfurt am Main herrscht Verwunderung vor: »GBL ist uns als Bestandteil in Weichspülern nicht bekannt«, sagte ein Sprecher. Wie das drogenähnliche GBL in den Weichspüler gelangt ist, bleibt damit unklar.

 

Der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen in Hamm ist der Weichspüler-Konsum als Phänomen erst seit wenigen Tagen bekannt. Nach Angaben des Pharmakologen Professor Dr. Gerd Glaeske, Universittät Bremen, wird GBL als Lösungsmittel etwa gegen Graffiti eingesetzt. Es sei vor allem eine Gefahr für das zentrale Nervensystem.

 

Laut Informationen der Drogenhilfe Köln kann der Konsum Krämpfe bis hin zur Bewegungsunfähigkeit, Muskelverspannungen, Verwirrtheit, Gedächtnisstörungen, Schwindelgefühle und Erbrechen verursachen. Der Mono-Konsum von GHB oder GBL kann (nur bei starker Überdosierung) Atemlähmungen mit eventueller Todesfolge hervorrufen. Der Mischkonsum von GHB oder GBL mit Alkohol verstärkt die Gefahr einer Atemlähmung mit Todesfolge um ein Vielfaches, so die Drogenberatungsstelle auf der Website www.partypack.de.

 

Ebenfalls zu einer lebensgefährlichen Verstärkung der Atemdepression kommt es bei Mischkonsum von GHB und antiretroviralen Medikamenten (Proteasehemmern), Opiaten oder Benzodiazepinen. Über Langzeitschäden bei regelmäßigem Konsum von GHB oder GBL könne bislang keine eindeutige Aussage gemacht werden, heißt es auf der Website weiter. Fest steht jedoch, dass die Substanzen zu psychischer und körperlicher Abhängigkeit führen. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa