Pharmazeutische Zeitung online
Doc Morris in Hüffenhardt

Automat bleibt verboten

21.02.2018  10:36 Uhr

Von Anna Pannen / Der Versandhändler Doc Morris darf seinen Arzneimittelautomaten im badischen Hüffenhardt nach wie vor nicht in Betrieb nehmen. Dies hat in der vergangenen Woche erneut das Landgericht Mosbach entschieden.

Doc Morris darf im badischen Städtchen Hüffenhardt auch weiterhin keine Arzneimittel über seinen umstrittenen Apothekenautomaten an Patienten abgeben. Die Richter des Landgerichts Mosbach haben in der vergangenen Woche sowohl dem Versandhändler selbst als auch seiner Tochterfirma Tanimis in zwei getrennten Prozessen den Betrieb des Geräts verboten. Geklagt hatten drei Offizin-Apotheker aus Baden-Württemberg, ein deutscher Versandapotheker sowie der Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg. Letzterer war gegen Tanimis als Mieterin der Räume vorgegangen.

Im vergangenen Jahr hatten die Beklagten über einen Automaten in den Räumen einer ehemaligen Apotheke kurzzeitig Medikamente verkauft. Die Patienten sprachen dazu per Videochat mit einem Apotheker in den Niederlanden, der das Medikament aus der Ferne freigab. Per einstweiliger Verfügung hatten die Richter den Rx-Verkauf damals gestoppt. Anschließend hatte das Landgericht mit einem Gerichtsbescheid auch die OTC-Abgabe verboten. Seitdem will Doc Morris die Inbetriebnahme wieder erkämpfen, deutsche Apotheker wollen sie verhindern.

 

Mit Erfolg: Die Lagerung und Abgabe über den Automaten verstoße gegen das Arzneimittelgesetz und sei wettbewerbswidrig, erklärten die Richter vergangene Woche. Es handle sich bei der Anlage weder um eine Apotheke noch – wie es Doc Morris behauptet hatte – um einen Versandhandel. »Der Umstand, dass die Medikamente nach einer Videoschaltung freigegeben werden, macht die Abgabe nicht zum Versandhandel«, so die Juristen. Ein Versandhandel zeichne sich unter anderem dadurch aus, dass die Medikamente nicht dauerhaft dort lagern, wo sie durch den Patienten abgeholt werden. Ein weiteres Merkmal sei, dass der Kunde bestimme, wohin die Ware geliefert wird. Beides sei in Hüffenhardt nicht der Fall.

 

Für LAV-Sprecher Frank Eickmann ist der erneute juristische Erfolg gegen den Abgabeautomaten keine Überraschung. »Die heute gefallenen Urteile zeigen, dass das Gericht von seiner Entscheidung nicht abrücken wird«, sagte er der PZ. Die Sachlage sei nun mal augen­scheinlich anders, als von Doc Morris dargestellt. Die Juristen hätten auch diesmal die »richtige Entscheidung für eine patientensichere Arzneimittelversorgung« getroffen, so Eickmann. Hält Doc Morris sich nicht an das Verbot, droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld. Gegen die Urteile kann der Versandhändler Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe einlegen. /

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