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Glinide

Kassen zahlen bald nicht mehr

24.02.2016  09:24 Uhr

Von Jennifer Evans / Die Behandlung mit Gliniden wird definitiv nur noch in medizinisch begründeten Einzelfällen von den Krankenkassen bezahlt. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vergangene Woche in Berlin entschieden. Der ­Beschluss tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.

Das Hin und Her um die Glinide reicht bis ins Jahr 2010 zurück. Die oralen Antidiabetika waren damals in die Kritik geraten, weil der therapeutische Nutzen der Wirkstoffgruppe nicht nachgewiesen werden konnte. Als Folge schloss der G-BA sie aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aus.

 

An der Studienlage hat sich laut G-BA seit 2010 nichts geändert: »Bis heute liegen dem G-BA keine wissenschaftlich einwandfrei geführten klinischen Studien mit patientenrelevanten Endpunkten vor«, sagte Professor Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA, in Berlin. In Hinblick auf Mortalität, diabetische Folgekomplikationen und Lebensqualität lägen derzeit nur Kurzzeitstudien vor. Keine davon untersuche den Nutzen von Gliniden, wenn es etwa um die Vermeidung von Herz-Kreislauf-Krankungen oder kardiovaskuläre Risiken gehe. Und das, obwohl die Wirkstoffe nun bereits seit 15 Jahren auf dem Markt seien.

 

Studien fehlen

 

Das Bundesministerium für Gesundheit hatte 2010 Einspruch gegen den Beschluss des G-BA erhoben, die Glinide aus dem Leistungskatalog auszuschließen. Als Antwort zog der G-BA vor Gericht. Obwohl die Richter den Einspruch für rechtswidrig erklärten, startete 2014 ein weiteres Verfahren zur Überprüfung der Glinide, um ergänzende Studien von den Herstellern einzufordern. Nach dem Ablauf der Frist konnte laut G-BA kein pharmazeutisches Unternehmen belegen, mit einer Studie begonnen zu haben, um erneut die Zweckmäßigkeit dieser Wirkstoffe zu überprüfen.

 

Für die Apotheker wird sich bezüglich der Abgabe von Gliniden auch nach Inkrafttreten des Beschlusses nichts ändern. Ob ein medizinischer Einzelfall vorliegt, entscheidet der Arzt. Der Apotheker muss das nicht weiter prüfen. /

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