Pharmazeutische Zeitung online
Logo für Versandapotheken

Deutschland setzt EU-Recht um

18.02.2015  09:54 Uhr

Von Anna Hohle / Deutsche Internet-­Versandapotheken können ab sofort ein neues EU-weites Logo beantragen, das die Legalität ihrer Internetseite beweist. Schon im Juni 2014 war eine EU-Richtlinie erlassen worden, die allen Mitgliedstaaten ein solches Logo ab Mitte 2015 vorschreibt. Deutschland hat diese Richtlinie nun umgesetzt.

 

Dazu wurde am Montag eine Mitteilung im Bundesanzeiger veröffentlicht, in der es heißt, Betreiber von Versand­apotheken könnten sich nun bei ihrer zuständigen Landesbehörde für das neue Sicherheits-Logo bewerben und es anschließend auch bereits in ihr Internetportal einpflegen. 

Freigeschaltet werden darf es allerdings erst am 26. Juni, denn erst an diesem Tag ersetzt das neue Logo das bislang gültige Logo des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Dieses Emblem bestätigt bislang die Unbedenklichkeit von Versandapotheken.

 

Da eine Übergangszeit von vier Monaten vereinbart wurde, müssen deutsche Versandapotheken spätestens am 26. Oktober zwingend über das neue Logo verfügen, ansonsten dürfen sie keine Humanarzneimittel mehr über das Internet vertreiben. Das Logo muss gut sichtbar auf der Internetseite positioniert werden, außerdem muss ein Klick darauf automatisch zum Versandhandelsregister auf der Internetseite des DIMDI führen. Hier sind alle Versand­apotheken, die das Logo zu Recht führen, noch einmal mit Namen aufgeführt.

 

Verliert eine Versandapotheke die Erlaubnis zum Vertrieb von Human­arzneimitteln, führt der Klick auf das Logo künftig automatisch zu einem Warnhinweis. In den kommenden Monaten will sich das Bundesgesundheitsministerium einer Sprecherin zufolge darum bemühen, das neue Logo bekannter zu machen und Verbraucher so besser vor illegalen Versandhändlern zu schützen. /

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