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Medikamente ohne Zusatznutzen

Ärzte verschreiben trotzdem

18.02.2015  09:54 Uhr

Von Anna Hohle, Berlin / Die Frühe Nutzenbewertung soll dafür sorgen, dass Arzneimittel ohne Mehrwert seltener verordnet werden. Das klappt jedoch nicht immer, wie die DAK Gesundheit nun in einem Report aufgedeckt hat. Demnach verschreiben viele Ärzte Medikamente auch ohne Zusatznutzen munter weiter.

Deutsche Ärzte verordnen Arzneimittel häufig auch dann regelmäßig, wenn diese keinen oder nur einen geringen Zusatznutzen bescheinigt bekommen haben. Das geht aus dem Report hervor, den die DAK Gesundheit am Dienstag in Berlin vorgestellt hat. Grundlage sind die Verordnungsdaten von DAK-Versicherten.

 

Ein wichtiges Ziel des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) sei es gewesen, dass Medikamente ohne erwiesenen Zusatznutzen seltener verordnet werden, erklärte Professor Wolfgang Greiner, einer der Herausgeber des Reports. Die Untersuchung habe aber gezeigt, dass Mediziner sich anscheinend selten an den Ergebnissen der frühen Nutzenbewertung orientieren. Den Versicherten der DAK Gesundheit seien im ersten Jahr nach einer frühen Nutzenbewertung weiterhin häufig Präparate ohne oder mit geringem Zusatznutzen verordnet worden, so Greiner.

 

Ergebnisse klinischer Evidenz-Forschung müssten rascher in die Köpfe der Ärzte kommen, forderte deshalb DAK-Gesundheit-Chef Professor Herbert Rebscher. Ein erster Schritt könne sein, Medizinern Gratis-Zugänge zu Online-Portalen unabhängiger Fachzeitschriften zu ermöglichen. Der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Professor Wolf-Dieter Ludwig, erklärte, Informationen zum Nutzen von Arzneimitteln müssten gebündelt an Ärzte kommuniziert werden und nicht in zahlreichen Einzelpublikationen. Zudem müsse es dringend mehr unabhängige Fortbildungen geben.

 

Insgesamt zog die Kasse vier Jahre nach Inkrafttreten des AMNOG eine positive Bilanz. Künftig müssten Kosten und Nutzen eines Mittels jedoch noch besser gegeneinander abgewogen werden, forderte Greiner. Bislang würde nur der unmittelbare medizinische Nutzen einer Behandlung bewertet. Wenn ein neues Arzneimittel jedoch langfristig Krankenhausaufenthalte reduziere oder Nachbehandlungen überflüssig mache, müsse dies die Höhe des Erstattungsbetrags beeinflussen. Im Gegenzug müssten sich Kosten etwa durch Nebenwirkungen negativ auf die Preisgestaltung auswirken. /

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