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Fleischskandal

Pasta mit Nebenwirkungen

Datum 18.02.2013  21:25 Uhr

Von Annette Mende / Erst fand man Pferdefleisch in Tiefkühl- Lasagne und dann auch noch Phenylbutazon im Pferdefleisch. Der Nachweis des Antirheumatikums in undeklarierten Fleisch­beimengungen einiger Fertiggerichte hat viele Verbraucher tief verunsichert. Zu Recht, denn Phenylbutazon wird wegen starker Nebenwirkungen bei Menschen seit Langem nur noch selten angewendet.

Vorige Woche hatten Tests der britischen Lebensmittelaufsicht ergeben, dass Fleisch von acht mit Phenylbutazon behandelten Pferden in die Nahrungskette gelangt ist. Die Konzentration des Arzneistoffs war aber offenbar so gering, dass die Behörden kein Gesundheitsrisiko für Verbraucher sehen. Dieser Einschätzung schließt sich das deutsche Bundesinstitut für Risiko­bewertung (BfR) an.

Es weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass bislang nur in Großbritannien entsprechend belastetes Pferdefleisch gefunden wurde. Ob auch Produkte in Deutschland betroffen sind, könne derzeit noch nicht beurteilt werden. Wenn sich aus der deutschen und europäischen Lebensmittelüber­wachung bestätige, dass höhere Rückstandgehalte nicht vorkommen, hält auch das BfR eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Verbraucher durch Lebensmittel für unwahrscheinlich.

 

Verwandt mit Metamizol

 

Phenylbutazon ist ein nicht steroidales Anti­rheumatikum (NSAR), das als Pyrazol-Derivat strukturelle Ähnlichkeit mit Metamizol aufweist. Wie dieses wirkt es antipyretisch und analge­tisch und hat als mögliche schwerwiegende Nebenwirkung die Blutbildungsstörung Agranulozytose. Hinzu kommen NSAR-typische Nebenwirkungen wie gastrointestinale Blutungen und Ödeme infolge Natriumretention. Es soll daher nicht als allgemeines Analgetikum und Antipyretikum angewendet werden, sondern nur kurzzeitig – maximal eine Woche – zur Therapie von akuten Rheuma- oder Gicht-Schüben.

 

Pferden kann Phenylbutazon in Form von Tabletten, Pasten, Gelen und parenteralen Formulierungen verabreicht werden. Die Plasmahalbwertszeit des Wirkstoffs beträgt fünf bis sechs Stunden; seine Plasmaeiweißbindung ist mit 99 Prozent sehr hoch. Eine der häufigsten Indikationen ist die Behandlung der Hufrehe. Dabei handelt es sich um eine nicht infektiöse Entzündung der Lederhaut des Hufes.

 

Deutlich häufiger als diese legale Anwendung dürfte der illegale Gebrauch von Phenylbutazon als Dopingmittel für Sportpferde sein. Die Substanz wirkt nicht anabol, der leistungssteigernde Effekt beruht vielmehr auf ihrer entzündungshemmenden und analgetischen Wirkung. Dadurch werden Lahmheiten des Pferdes kaschiert und es kann im Wettkampf über die eigentliche Schmerzgrenze hinaus gefordert werden. Damit kein falscher Verdacht entsteht, empfiehlt die Deutsche Reiterliche Vereinigung Pferdebesitzern, nach einer tierärztlich verordneten Behandlung mit Phenylbutazon eine Karenzzeit von 14 Tagen vor dem nächsten Turnierstart einzuhalten.

 

Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, darf Phenylbutazon überhaupt nicht verabreicht werden. Da Pferde in der Europäischen Union in erster Linie als Schlachttiere gelten, gibt es für jedes Tier eine Art Personalausweis, in dem steht, ob es lebensmittelliefernd ist oder nicht. In diesen sogenannten Equidenpass muss der Tierarzt alle Arzneimittel eintragen, die er dem Pferd verabreicht. Wenn alles mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätte also das Phenylbutazon-belastete Pferdefleisch nie zum Verzehr freigegeben werden dürfen. Aber wenn alle Beteiligten sich gesetzeskonform verhalten hätten, wäre das Pferdefleisch erst gar nicht in der Lasagne gelandet.

 

Politische Konsequenzen aus dem Skandal

 

Um Lebensmittelskandale wie diesen künftig zu verhindern, will Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) möglichst rasch eine europaweite Herkunftsbezeichnung für Fleischprodukte einführen. Diese soll ausdrücklich auch für verarbeitete Lebensmittel gelten. Bislang muss zwar auf rohem Fleisch vermerkt sein, aus welchen Staat und Bundesland das Produkt stammt, bei Fleisch-haltigen Fertiggerichten ist das aber nicht vorgeschrieben. Die erweiterte Kennzeichnungspflicht sei Grundlage zur Rückgewinnung verlorenen Vertrauens in die Lebensmittelproduktion, heißt es auf der Website des Landwirtschaftsministeriums. Ein mit krimineller Energie durchgeführter Betrug ließe sich allerdings auch dadurch nicht vereiteln. / 

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