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Zyto-Skandal

Bundesregierung will abwarten

13.02.2018  15:42 Uhr

Von Stephanie Schersch / Die geschäftsführende Bundes­regierung sieht keinen unmittelbaren Bedarf für schärfere Kontrollen in Zyto-Apotheken. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.

Hintergrund der Anfrage sind die Vorfälle in einer Zytostatika herstellenden Apotheke in Bottrop. Dort soll ein Apotheker über Jahre hinweg Krebsmedikamente gestreckt und onkologische Rezepturen mit zu geringem Wirkstoffgehalt abgegeben haben, um Kosten zu sparen. Er muss sich derzeit in Essen vor Gericht für seine Taten verantworten.

 

Kaufmännische Prüfung

 

Als Reaktion auf den Skandal wird seit Monaten unter anderem eine strengere Überwachung der Schwerpunktapotheken diskutiert. Die Linke hatte gezielt nach einer möglichen Pflicht gefragt, die Ein- und Abgänge onkologischer Wirkstoffe künftig im Rahmen der Herstellungsdokumentation festzuhalten. Für eine solche Vorschrift macht sich auch die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag stark. Sie kann sich eine kaufmännische Prüfung der Apotheken vorstellen, »bei der nachvollziehbar wird, dass Einkauf und Abgabe von Wirkstoffen zusammenpassen«, wie es in einem Antrag der Fraktion heißt.

 

Die Bundesregierung überzeugen diese Vorschläge offenbar nicht. Bereits heute »bestehen umfangreiche Dokumentationspflichten, die eine Rückverfolgung ermöglichen«, argumentiert sie. Zudem hätten die für die Überwachung zuständigen Länder bislang keine entsprechend erweiterten Pflichten gefordert. Allerdings räumt die Regierung ein, dass ihr keine Informationen darüber vorliegen, inwieweit Kontrollen von Einkauf und Abrechnung tatsächlich stattfinden. Auch weiß sie nicht, in welchem Umfang unangemeldete Inspektionen in den Apotheken erfolgen.

 

Die Linksfraktion hatte sich auch nach dem Schutz von Whistleblowern erkundigt. Schließlich waren die Vorfälle in Bottrop erst bekannt geworden, nachdem zwei Mitarbeiter der Apotheke der Polizei entsprechende Hinweise gegeben hatten. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf eine Richtlinie der EU aus dem Jahr 2016, die sich mit der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen befasst.

 

Für Whistleblower sind darin bestimmte Ausnahmen vorgesehen. Demnach drohen keine Sanktionen, wenn die Offenlegung der eigentlich vertraulichen Informationen ein Fehlverhalten oder eine illegale Tätigkeit aufdeckt, sofern der Hinweisgeber in der Absicht gehandelt hat, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen. An der Umsetzung dieser Regelung in Deutschland arbeite man derzeit, schreibt die Regierung. /

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