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Expertengutachten

Vitalpilze mit fraglichen Heilversprechen

11.02.2015  09:43 Uhr

Von Daniela Hüttmann / Vor allem über das Internet werden zurzeit verstärkt sogenannte Vitalpilze vermarktet.

 

Dabei werde oft mit einer krankheitsbezogenen Wirkung geworben, berichtet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit Bezug auf eine jetzt veröffentlichten Stellungnahme der gemeinsamen Expertenkommission von BfArM und Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Es handelt sich insbesondere um die drei Pilzarten Chinesischer Raupenpilz (Cordyceps sinensis, Foto), Schmetterlingstramete (Coriolus versicolor) und Lackporling (Ganoderma lucidum).

 

Als Lebensmittel würden sie sich aufgrund ihres Geschmacks eher nicht eignen. Sie würden jedoch häufig zerkleinert oder pulverisiert in Kapseln oder als Extrakte als Nahrungsergänzungsmittel vor allem über das Internet angeboten – und dabei mit unterschiedlichen Heil- und Wirkversprechen beworben, zum Beispiel gegen Rheuma, Impotenz oder Depressionen. Damit entstehe beim Verbraucher der Eindruck, es handle sich um ein Arzneimittel, so die Expertenkommission. Für diesen Status müsste allerdings die medizinische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit für jedes einzelne Präparat in einem Zulassungsverfahren belegt werden.

 

Tatsächlich sei jedoch die versprochene Wirkung fraglich. Die medizinische Anwendung der Vitalpilze sei, wenn überhaupt, zumeist nur aus der traditionellen chinesischen Medizin bekannt. Zudem fehlten explizite Hinweise auf den Verpackungen, zu welcher Verwendung die Vitalpilze bestimmt sind, obwohl sie entsprechend im Internet beworben werden.

 

Die Expertenkommission ist daher zu dem Ergebnis gelangt, dass die Produkte der drei betrachteten Vitalpilz-Arten insbesondere dann unzulässig als Lebensmittel beziehungsweise Nahrungsergänzungsmittel im Verkehr sind, wenn für eine konkrete Information zu dem einzelnen Produkt auf die allgemeinen Informationen im Internet zurückgegriffen werden muss. An dieser Einschätzung können sich nun die zuständigen Landesbehörden orientieren und im konkreten Einzelfall gegen den Vertrieb entsprechender Präparate vorgehen. /

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