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Beratung

Das Herz als Gewerkschaftsmitglied

12.02.2014  10:13 Uhr

Chancen und Risiken eines Arzneimittels sind zwei Seiten derselben Medaille. Wenn in den Medien über Medikamente berichtet wird, stehen aber häufig einseitig die Risiken im Fokus – zu Unrecht, wie Dr. Hiltrud von der Gathen, Apothekerin aus Recklinghausen, betonte.

»Wir Apotheker sind Anwälte des Arzneimittels. Wir müssen uns dafür einsetzen, die positiven Seiten von Arzneimitteln zu kommunizieren«, sagte von der Gathen. Der Schaden, der durch Falsch- oder Nichtanwendung von Medikamenten entstehe, sei ungleich höher als das Gefahrenpotenzial, das vom Arzneimittel selbst ausgehe. Dies dem Patienten klarzumachen, sei eine zentrale Aufgabe des Beratungsteams in der Apotheke. Im Übrigen sollten sich auch Apotheker anhand der Definition des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte immer mal wieder ins Gedächtnis rufen, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine unerwünschte Arzneimittelwirkung eintritt. Eine Untersuchung im »Deutschen Ärzteblatt« habe nämlich vor Kurzem gezeigt, dass auch Heilberufler die Häufigkeit von Nebenwirkungen meist überschätzen (lesen Sie dazu auch Häufige Nebenwirkungen sind seltener als gedacht, PZ 42/2013).

 

Nur der informierte Patient kann allerdings das Risiko durch mögliche Nebenwirkungen auch tatsächlich gegen den Nutzen abwägen, wie von der Gathen am Beispiel Kopfschmerz deutlich machte. Diese treten häufig unter der Therapie mit gefäßerweiternden Arzneimitteln auf, beispielsweise Calciumkanalblockern oder zentralen Sympatholytika wie Clonidin und Moxonidin. »Hier sollte man dem Patienten sagen, dass die Kopfschmerzen nach etwa 14 Tagen wieder vergehen, da sich die Gefäße dann an die Erweiterung gewöhnt haben.« Anhand dieser Information könne der Patient dann selbst entscheiden, ob er die Kopfschmerzen in Kauf nimmt, um beispielsweise eine Blutdrucksenkung zu erzielen.

 

Kreativität ist gefragt

 

Nicht nur Nebenwirkungen, auch die Hauptwirkung eines Arzneimittels muss dem Patienten so erklärt werden, dass dieser sie auch begreift. »Wer nicht versteht, warum er ein Arzneimittel einnehmen soll, ist eher geneigt, es einfach wegzulassen«, sagte von der Gathen. Voraussetzungen für eine patientenindividuelle Erklärung sind einerseits die Kenntnis der Pharmakologie sowie andererseits Kreativität bei der Suche nach geeigneten Vergleichen.

 

So könne man etwa Patienten, die gegen nozizeptorische Schmerzen einen COX-Hemmer und zusätzlich gegen neuropathischen Schmerz ein Antikonvulsivum wie Carbamazepin, Gabapentin oder Pregabalin einnehmen sollen, dieses folgendermaßen plausibel machen: »Wenn Sie im Fernsehen nur noch das Testbild sehen, kann das da­ran liegen, dass Ihr Fernseher kaputt ist, oder dass die Leitung defekt ist. Der erste Fall ist der Nozizeptor-Schmerz, der zweite der neuropathische«, so von der Gathen.

 

Das Herz macht Dienst nach Vorschrift

 

Hat ein Patient einen Betablocker gegen Hypertonie verordnet bekommen, hilft die Erklärung, dass das Medikament das Herz gegen blutdruckerhöhende Reize abschirmt. Ist die Indika­tion Herzinsuffizienz, lässt sich die Wirkung des Betablockers damit vergleichen, dass das Herz in die Gewerkschaft eintritt: »Es arbeitet nur noch nach Vorschrift, macht keine Überstunden mehr und hält die Ruhepausen ein.« Von der Gathen empfahl, sich für gängige Präparate Erklärungen wie diese auszudenken und diese regelmäßig im Apothekenteam zu besprechen.

 

Die Erhöhung der Adhärenz durch individuelle Beratung ist ein Beitrag zur Steigerung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Deren wichtigste Grundlage ist das Medikationsmanagement, das laut Apothekenbetriebsordnung eine pharmazeutische Dienstleistung ist, wie von der Gathen betonte. »Wie auch immer Sie zu der Übernahme dieser neuen Verantwortung stehen, eines ist klar: Es geht längst nicht mehr darum, ob man sich damit beschäftigt, sondern wer sich damit beschäftigt.« Die provokante Frage sei deshalb: Wenn nicht wir Apotheker diese Aufgabe übernehmen, wer übernimmt sie dann?

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