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Onkologische Rezepturen in Hessen

AOK hält an Retax-Drohung fest

12.02.2014  10:03 Uhr

Von Anna Hohle / Die AOK Hessen bleibt bei ihrer Ankündigung, demnächst onkologische Rezepturen von Apotheken zu retaxieren, die keinen Selektivvertrag mit der Kasse geschlossen haben. Der Hessische Apothekerverband will dagegen juristisch vorgehen.

In Hessen spitzt sich der Streit um onkologische Rezepturen zu. Das Bundesland ist nach Berlin die zweite Region, in der die AOK die Belieferung mit Zyto-Rezepturen ausgeschrieben und per Selektivvertrag an bestimmte Apotheken übertragen hatte. Dabei hatte sie die Zuschläge innerhalb bestimmter Gebietslose vergeben.

 

Im Januar hatte die Krankenkasse dann angekündigt, künftig nur noch onkologische Rezepturen aus den Vertragsapotheken zu erstatten. Zyto-Rezepturen anderer Apo­theken würden ab Mitte Februar auf null retaxiert, warnte die AOK. Von dieser Po­si­ti­on rückt die Kasse auch nicht mehr ab: »Es hat sich nichts geändert«, erklärte ein Sprecher auf Nachfrage.

 

Beim Hessischen Apothekerverband (HAV) hält man die Retax-Drohung der AOK für unbegründet. Krankenkassen könnten nicht vorschreiben, in welcher Apotheke die Medikamente für einen bestimmten Patienten hergestellt würden, hieß es dort. Schließlich herrsche in Deutschland die freie Apothekenwahl. Auch existiere mit der Hilfstaxe noch immer eine gültige Vereinbarung zu den Preisen für Rezepturen. Das Regierungs­prä­si­dium Darmstadt stützte die Position des HAV und erklärte, es sei unzulässig, Apotheken aufgrund von Selektivverträgen von der Belieferung auszuschließen.

 

Der Geschäftsführer der Apothekerkammer Hessen, Ulrich Laut, nannte die derzeitige Rechtslage absolut unbefriedigend. Die Apothekenbetriebsordnung schreibe klar vor, dass Apotheker jedes Rezept beliefern müssen, ansonsten verstießen sie gegen ihr Berufsrecht. Das wirtschaftliche Risiko, bei Abgabe einer teuren Zyto-Rezeptur von der AOK retaxiert zu werden, könne man jedoch keinem Apotheker zumuten, so Laut. Vielen Apotheken bleibe dann nichts anderes übrig, als sich selbst von einem Vertragspartner der AOK beliefern zu lassen. Damit nutze die AOK das System der Rabattverträge aus, »um eine Konzentration auf bestimmte Hersteller zu erreichen«.

 

Der HAV kündigte derweil an, rechtlich gegen die geplanten Retaxierungen durch die AOK vorzugehen. »Wir sind gewappnet«, erklärte die zuständige Juristin des Verbands. Der Plan der Kasse sei falsch und schade nicht nur den Apothekern. Er bedeute auch Mehrarbeit für Onkologen und weite Wege für Krebspatienten. In Berlin war eine Klage gegen die Aus­schrei­bungs­praxis der AOK im Jahr 2010 allerdings gescheitert. /

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