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Gemeinsamer Bundesausschuss

Deutschland bleibt attraktiv für Industrie

12.02.2013  18:23 Uhr

Von Stephanie Schersch / Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) sieht Deutschland nach wie vor als einen der weltweit attraktivsten Märkte für innovative Arzneimittel. Daran habe auch die frühe Nutzenbewertung nichts geändert.

Seit gut zwei Jahren müssen neue Medikamente in Deutschland eine frühe Nutzenbewertung durchlaufen. Stellt der GBA dabei einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie fest, handeln Hersteller und Krankenkassen einen Preis für das Präparat aus. Fällt das Medikament bei dieser Prüfung hingegen durch, wird es einer Festbetragsgruppe zugeordnet. Kritiker befürchten, dass der deutsche Markt aufgrund dieser Vorschriften für Arzneimittelhersteller zunehmend unattraktiv werden könnte.

Aus Sicht des GBA-Vorsitzenden Josef Hecken ist das Gegenteil der Fall. In Deutschland werde häufiger ein Zusatznutzen anerkannt als in anderen EU-Ländern, in denen es schon länger ein Bewertungsverfahren gebe, sagte Hecken. Er verweist auf eine vergleichende Untersuchung, die der GBA gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit vorgenommen hat. Zwar seien die verschiedenen Verfahren in den einzelnen Ländern nicht immer vollständig miteinander vergleichbar. Dennoch zeichne die Bilanz der bislang erfolgten 28 GBA-Beschlüsse ein deutliches Bild: »Etwa 64 Prozent der neuen Arzneimittel erreichen in Deutschland eine positive Bewertung. In anderen EU-Ländern ist das Ergebnis bei nur knapp 50 Prozent der bewerteten Wirkstoffe positiv«, so Hecken.

 

Die GBA-Entscheidungen seien vor allem mit denen in Ländern wie Frankreich oder den Niederlanden vergleichbar, in denen es ebenfalls eine Zusatznutzenbewertung gebe. Länder mit ökonomischer Bewertung oder Erstattungsobergrenzen erlaubten hingegen keinen direkten Vergleich. Dazu zählten England, Schottland und Schweden. Dort werden Wirkstoffe Hecken zufolge häufig aus ökonomischen Gründen komplett von der Erstattungsfähigkeit ausgeschlossen, denen in Deutschland oftmals noch ein geringer Zusatznutzen attestiert werde.

 

»In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird also lediglich das nachvollzogen, was im EU-Ausland bei der Preisbildung für innovative Präparate schon lange geübte Praxis ist.« Die frühe Nutzenbewertung ermögliche den Krankenkassen die Versorgung der Versicherten mit neuen Arzneimitteln zu fairen Preisen. Von diesen Bedingungen könnten auch Pharmaunternehmen profitieren, »wenn sie Forschung und Entwicklung auf Wirkstoffe konzentrieren, die einen wissenschaftlich messbaren Mehrwert haben«, so Hecken.

 

Nur wenige profitieren

 

Birgit Fischer wollte die Argumentation des GBA so nicht gelten lassen. Die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes der forschenden Pharmaunternehmen bestätigte zwar, dass der GBA bei Medikamenten ähnlich häufig einen Zusatznutzen erkenne wie Prüfinstanzen in anderen Länder. Gleichzeitig halte er jedoch die Zahl der Patienten, für die eine Behandlung mit den entsprechenden Arzneimitteln infrage kommt, künstlich klein. »Im Ergebnis bekommen wir eine Arzneimittelversorgung, die grundsätzlich gut ist, die aber praktisch bei Wenigen ankommt«, so Fischer. /

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